Die BaFin plant Änderungen der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung, um die Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 bei jährlichen Aufsichtsprüfungen angemessen zu berücksichtigen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 27.12.2024 per E-Mail eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV) zur Konsultation. Die Anpassungen verfolgen die Zielrichtung, dass die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung ( EU ) 2022/2554 ( DORA VO ) im Rahmen der jährlichen Aufsichtsprüfungen angemessen Berücksichtigung findet bzw. überprüft wird. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Verordnungsentwurf verwiesen. Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2024 (WA11-FR 4100/00012#00001)“ bis zum 27.12.2024 ausschließlich perE-Mail an Konsultation-11-24@bafin.de erfolgen. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer Email mit.