Konsultation 08/2017 - Rundschreiben zur Überwachung und Steuerung von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft
26.7.2017
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das die Überwachung und Governance von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft regelt, um den Verbraucherschutz zu stärken. Kreditinstitute müssen Verbraucherinteressen bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Finanzprodukten berücksichtigen und entsprechende interne Kontrollsysteme implementieren.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, die BaFin hat ein Rundschreiben entworfen, das Regelungen dazu trifft, wie Institute die Entwicklung und den Vertrieb von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft überwachen und steuern. Ziel des Rundschreibens ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei den am Markt angebotenen Finanzprodukten. Das Rundschreiben basiert auf Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft, die am 15.07.2015 von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erlassen wurden (EBA/GL/2015/18). Die adressierten Institute werden in dem Rundschreiben verpflichtet, bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Finanzprodukten stets die Verbraucherinteressen im Fokus zu behalten. Konkretisierungen erfährt dieser Grundsatz durch Vorgaben zu erforderlichen Reglungen im internen Kontrollsystem, zur Definition eines Zielmarktes für die Finanzprodukte, zur Analyse und laufenden Überwachung der Produkte sowie zu deren Vertrieb. Kreditinstitute haben das Rundschreiben vollumfänglich zu beachten. Für Zahlungsdienstleister, die keine Kreditinstitute sind, ist eine Anwendung nur insoweit vorgesehen, wie dies vor dem Hintergrund ihrer Größe sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten geboten erscheint. Ich bitte Sie hiermit, der BaFin schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf postalisch oder per E-Mail (Konsultation-08-17@bafin.de) bis zum 31.08.2017 zukommen zu lassen. Die BaFin wird die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und konsolidieren. Im Anschluss daran wird das Ergebnis Gegenstand einer mündlichen Anhörung der kreditwirtschaftlichen Verbände sein. Meine Mitarbeiter werden die Verbände hierzu gesondert informieren. Es ist vorgesehen, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Website der BaFin zu veröffentlichen, soweit die Verfasser der Stellungnahmen dagegen keine Einwände erheben. Ich freue mich auf Ihre fachliche Unterstützung und bin zuversichtlich, dass mit dem Rundschreiben praxistaugliche Regelungen getroffen werden, die den Verbraucherschutz im Finanzsektor spürbar stärken werden. Mit freundlichen Grüßen Raimund Röseler

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