Die BaFin hat zwei Entwürfe für Rechtsverordnungen zur öffentlichen Konsultation vorgelegt, die Änderungen im Bereich der Rechnungslegung, Prüfung und Transparenz von Investmentvermögen betreffen. Die Änderungen sind aufgrund neuer Regelungen für Darlehensvergabe und Investitionen erforderlich und sollen den Anlegerschutz und die Transparenz stärken. Stellungnahmen können bis zum 15. August 2017 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich die Entwürfe von zwei Rechtsverordnungen mit Begründung zur öffentlichen Konsultation: 1. Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände ( KARBV ) und 2. Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen ( KAPrüfbV ). Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen vom 3. März 2016 ( BGBl. I S. 348) wurden neue Regelungen für die Vergabe von Darlehen und Investitionen in unverbriefte Darlehensforderungen für Rechnung bestimmter Investmentvermögen eingeführt. Diese machen entsprechende Ergänzungen zum Gegenstand der Prüfung und zu den Inhalten der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie für die von ihnen verwalteten Investmentvermögen als auch Ergänzungen zu Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung zu diesen Investmentvermögen sowie zur Bewertung dieser Vermögensgegenstände aus Anlegerschutz- und Transparenzgründen erforderlich. Das gleiche gilt für Ergänzungen im Zusammenhang mit der (künftigen) Übermittlung der Prüfungsberichte über MVP (§ 3 Abs. 6 KAPrüfbV n.F. ) und Prüfungs- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Verordnung ( EU ) Nr. 2365/2015 (SFTR) und der Verordnung ( EU ) Nr. 1011/2016 (Benchmark-Verordnung) - §§ 14a und b KAPrüfbV n.F. ). Zugleich dienen die Änderungsverordnungen redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen. Hinsichtlich der Einzelheiten verweise ich auf die jeweilige Begründung zu den Verordnungsentwürfen. Sie haben Gelegenheit, zu den Verordnungsentwürfen bis zum Ablauf des 15. August 2017 bitte ausschließlich per E -Mail an Konsultation-07-17@bafin.de unter Angabe des Geschäftszeichens „Konsultation 07/2017; WA 41-FR 4100-2017/0001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 07/2017“ Stellung zu nehmen. Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der BaFin zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir ausdrücklich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.