Der Entwurf der Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) konkretisiert die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen gemäß dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) und der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR). Die Konsultation des Entwurfs betrifft Emittenten, Anbieter oder Antragsteller, die Insiderinformationen veröffentlichen müssen und unterliegt dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz. Stellungnahmen können bis zum 13.12.2024 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der anliegende Entwurf einer Verordnung zur Konkretisierung von Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen nach § 36 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (Kryptomärktemitteilungs-Verordnung–KMMV) mit der darin enthaltenen Begründung wird zur öffentlichen Konsultation gestellt. Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz ( KMAG - E 1) ist nationales Begleitgesetz zur Verordnung ( EU ) 2023/1114 (MiCAR). Die vorgesehene KMMV auf Basis der Ermächtigungsgrundlage des § 36 Absatz 2 KMAG - E 2 dient der weiteren Umsetzung des KMAG , der MiCAR und der nach Artikel 88 Absatz 4 MiCAR erlassenen technischen Durchführungsstandards. Sie konkretisiert die Übermittlung von veröffentlichten Insiderinformationen an die BaFin (§ 36 Absatz 2 Nummer 1 KMAG - E ) und die Mitteilung an die BaFin über den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen (§ 36 Absatz 2 Nummer 2 KMAG - E ). Der Entwurf der KMMV betrifft Emittenten, Anbieter oder Antragsteller, die nach Artikel 88 Absatz 1 MiCAR verpflichtet sind, Insiderinformationen zu veröffentlichen und für die die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsmitgliedstaat nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 33 MiCAR ist. Die Konsultation erfolgt vorbehaltlich der Verabschiedung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (welches des KMAG - E enthält) im parlamentarischen Verfahren sowie vorbehaltlich der Subdelegation der Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen auf die BaFin . Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 09/2024 (WA11-FR-4100/00011#00002)“ bis zum 13.12.2024 ausschließlich perE-Mail an Konsultation-09-24@bafin.de erfolgen. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer E -Mail mit.