Rundschreiben 4/2010 ( WA ) - MaComp
8.3.2017
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin hat die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß §§ 31 ff. WpHG (MaComp) aktualisiert. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Compliance-Funktion, die Risikomanagementprozesse und die Dokumentation von Geschäftsprozessen.

Original Artikel

Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)

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