Die BaFin hat die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß §§ 31 ff. WpHG (MaComp) aktualisiert. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Compliance-Funktion, die Risikomanagementprozesse und die Dokumentation von Geschäftsprozessen.
Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)