Die KAMaR konkretisieren Vorgaben der Delegierten Verordnung zur AIFM-Richtlinie und legen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften fest, die Geld darlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren.
Die KAMaRisk konkretisieren bestimmte Vorgaben der Delegierten Verordnung zur AIFM-Richtlinie zur Organisation, zum Risikomanagement sowie zur Auslagerung. Zudem legen sie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von AIF -Kapitalverwaltungsgesellschaften fest, die für Rechnung des AIF Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren.