Die BaFin plant, eine Maßnahme gemäß § 4b WpHG anzuordnen und fordert interessierte Parteien auf, sich bis zum 20. Januar 2017 dazu zu äußern.
Die BaFin beabsichtigt, eine Maßnahme nach § 4b Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) anzuordnen. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes ( VwVfG ) können Sie sich dazu bis zum 20. Januar 2017 (Eingang bei der BaFin ) äußern.