Konsultation 08/2024 - Anhörung zur geplanten Allgemeinverfügung bezüglich des kollektiven Lageberichts von Bausparkassen
1.8.2024
Bafin
irrelevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant, neue Vorgaben für den kollektiven Lagebericht von Bausparkassen gemäß BausparkV zu erlassen. Interessierte können bis zum 31.08.2024 Stellungnahmen abgeben, die auf den Internetseiten der BaFin veröffentlicht werden sollen.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige, Vorgaben nach § 3 Abs. 3 sowie § 2 Abs. 3 und 7 der Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen (BausparkV) bezüglich des von Bausparkassen zu erstellenden kollektiven Lageberichts zu erlassen. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gebe ich hiermit Gelegenheit, sich dazu bis zum 31.08.2024 (Eingang bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu äußern. Stellungnahmen können auch in elektronischer Form an das Postfach Konsultation-08-24@bafin.de gerichtet werden. Es ist vorgesehen, Stellungnahmen zum Entwurf auf den Internetseiten der BaFin zu veröffentlichen, soweit die Verfasser der Stellungnahmen dagegen keine Einwände erheben. Ich freue mich auf Ihre fachlichen Kommentare und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Raimund Röseler

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