Die BaFin plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben, um den Anlegerschutz zu verbessern, nachdem erhebliche Verluste und hohe Komplexität dieser Produkte festgestellt wurden. Interessierte Parteien können bis zum 3. Juli 2025 Stellungnahmen zu dieser geplanten Produktinterventionsmaßnahme einreichen.
Künftig sollen die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von Turbo-Zertifikaten an in Deutschland ansässige Kleinanlegerinnen und Kleinanleger nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Die Adressaten – Intermediäre, Emittenten und Anbieter – müssen nach der geplanten Maßnahme der BaFin die folgenden Regelungen beachten: Turbo-Zertifikate: Erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz Die BaFin hat aufgrund ihrer umfassenden Marktuntersuchung zu Turbo-Zertifikaten erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz festgestellt. So haben viele Kleinanlegerinnen und Kleinanleger beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Verluste erlitten (74,2 Prozent). Im Durchschnitt verloren sie jeweils 6.358 Euro. Insgesamt summierten sich ihre Verluste über einen Zeitraum von fünf Jahren auf über 3,4 Milliarden Euro. Neben den hohen Anlegerverlusten begründet die BaFin ihre Bedenken mit der hohen Komplexität von Turbo-Zertifikaten und den Vermarktungs- und Vertriebspraktiken bei diesen Produkten. Die BaFin kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, wenn erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz vorliegen. Das ergibt sich aus Artikel 42 der europäischen Finanzmarktverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) und § 15 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz in Verbindung mit Artikel 42 MiFIR. Stellungnahmen zu ihrer geplanten Produktinterventionsmaßnahme nimmt die BaFin bis zum 3. Juli 2025 entgegen. Stellungnahmen können per E -Mail an die Adresse Anhoerung-Produktintervention@bafin.de gerichtet werden.