Die BaFin hat festgestellt, dass trotz Fortschritten im Finanzsektor bei der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, insbesondere in der Risikoanalyse, der Anpassung von Überwachungssystemen und der Dokumentation von Legitimationsdokumenten. Die Aufsicht hat die Anzahl ihrer Sonderprüfungen zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen erhöht und fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Finanzunternehmen und Aufsicht zur effektiven Prävention.
Unternehmen des Finanzsektors laufen Gefahr, für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, besonders angesichts aktueller Konflikte und geopolitischer Spannungen. Umso wichtiger ist eine wirksame Prävention. Der Sektor hat hier schon viele Fortschritte gemacht. Aber BaFin -Prüfungen zeigen weiterhin Verbesserungsbedarf. Effektive Geldwäscheprävention ist ressourcenintensiv. Die Anforderungen sind hoch. Eine Schlüsselrolle spielen hierbei die Geldwäschebeauftragten. Sie müssen auffällige Zahlungsströme und Geschäftsmodelle frühzeitig erkennen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Eine anspruchsvolle Aufgabe, für die sie die Unterstützung der Geschäftsleitung brauchen – und ausreichende personelle und finanzielle Mittel. In der Praxis ist das nicht immer gegeben. Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein gemeinsames Ziel von Finanzaufsicht und Unternehmen. Beide Seiten müssen zusammenarbeiten, um wirksame Prävention zu gewährleisten. Die Rolle der BaFin : Sie prüft bei Sonderprüfungen die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und deren wirksame Umsetzung im Unternehmen. Das macht sie seit einigen Jahren verstärkt, so führte sie im Jahr 2022 48 eigene Geldwäsche-Sonderprüfungen durch, im Jahr 2023 waren es 66 und 2024 konnte die Anzahl noch einmal gesteigert werden. Bei diesen Sonderprüfungen stellte die Aufsicht unter anderem fest, dass Kontrollmaßnahmen oft nicht alle relevanten Geschäftsbereiche abdecken und nicht regelmäßig überprüft werden. Auch die Risikoanalyse ist häufig unvollständig, was eine nachvollziehbare Identifizierung und Bewertung der Risiken erschwert. Unternehmen müssen ihre Kunden- und Produktstruktur detailliert darstellen und die Organisations- und Vertriebsstruktur sowie Transaktionen vollständig erfassen. Kreditinstitute und andere Finanzunternehmen müssen ihre Überwachungssysteme individuell anpassen, um Auffälligkeiten bei Transaktionen zu erkennen. Die BaFin stellte bei ihren Prüfungen fest, dass viele Unternehmen ihre Systeme nicht ausreichend an spezifische Risiken anpassen und die Parametrisierung nicht regelmäßig überprüfen. Mängel fand die BaFin häufig auch bei der Dokumentation und Aufbewahrung von Legitimationsdokumenten. Finanzunternehmen sind verpflichtet, Daten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten aufzuzeichnen und aufzubewahren. Den ausführlichen Beitrag zu den Sonderprüfungen der BaFin finden Sie unter diesem Link.