Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die Änderungen in Bezug auf die Eigenmittelvorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014 enthält. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Eigenmittel und die Berichterstattungspflichten von Finanzinstituten.
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung nach Art. 26 Abs. 3 und Art. 77 Abs. 1 lit. a), 78 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Art. 32 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014