Rundschreiben 03/2023 WA
28.2.2023
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin kann kleine Wertpapierinstitute von Liquiditätsanforderungen gemäß IFR ausnehmen. Das Rundschreiben 03/2023WA setzt die EBAGuideline um.

Original Artikel

Nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 IFR kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kleine Wertpapierinstitute im Sinne von § 2 Absatz 16 WpIG von der Anwendung dieser Liquiditätsanforderungen ausnehmen. Das Rundschreiben 03/2023 WA setzt die EBA Guideline zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Art. 43 Absatz 4 der Verordnung ( EU ) 2019/2033 um.

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