Die EU strebt die Vollendung der Kapitalmarktunion an, um den freien Kapitalverkehr zu fördern und die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen durch den Brexit. Wichtige regulatorische Änderungen umfassen die Angleichung von Mindeststandards im Insolvenzrecht, die Vereinfachung steuerlicher Regelungen sowie die Einführung elektronischer Wertpapiere, die kleinen und mittleren Unternehmen einen schnelleren Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen sollen.
Das Europamotto „In Vielfalt geeint“ gehört zu den offiziellen Symbolen der Europäischen Union. Es passt auch gut zu einem ihrer wichtigsten Zukunftsprojekte – der Kapitalmarktunion (siehe Infokasten „Kapitalmarktunion). Denn hierfür braucht es unbedingt noch mehr Einheit, die aber zugleich Raum für nationale Besonderheiten lässt.1 Die EU -Mitgliedsstaaten haben schon einige wichtige Fortschritte auf dem Weg zur Kapitalmarktunion erzielt. Es bleibt aber noch einiges zu tun. Derzeit hat sich ein neues Momentum entwickelt, das Europa nutzen sollte, um bei der Vollendung der Kapitalmarktunion ein gutes Stück voranzukommen. Die Kapitalmarktunion (KMU) soll den freien Kapitalverkehr, eine der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts, in der Europäischen Union vertiefen. Weitere Ziele sind: Über ein anderes Symbol der Europäischen Union, den Euro, geht die Kapitalmarktunion deutlich hinaus. Kapital soll nicht nur ungehindert zwischen Berlin und Paris fließen, sondern auch zwischen Berlin und Prag – also über Währungsgrenzen hinweg. Je mehr Integration gelingt, desto eher eröffnen sich den vielen kapitalsuchenden Unternehmen neue, alternative und auch günstige Finanzierungsmöglichkeiten. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist das vor allem für kleine und mittelständische Firmen wichtig. Auch Großbritannien hatte seinen festen Platz in der Kapitalmarktunion. Doch es hat sich bedauerlicherweise vom gemeinsamen Tisch erhoben. Der Brexit hat den Handlungsdruck erhöht. Bis zum vergangenen Jahr hatte die EU in London ein sehr großes Kapitalmarktzentrum. Nun, da dieses Zentrum vor ihren Toren liegt, kann sie die dortigen Spielregeln nur noch begrenzt mitbestimmen. Die 27 verbleibenden EU -Staaten müssen in diesem Punkt also ihre eigenen Fähigkeiten ausbauen. Das ist nicht die einzige Herausforderung. Damit der europäische Kapitalmarkt homogener, transparenter und verbraucherfreundlicher wird, müssen Mindeststandards im Insolvenzrecht angeglichen, steuerrechtliche Regelungen vereinfacht, gesellschaftsrechtliche Regelungen standardisiert und die Verbraucherbildung gestärkt werden. Noch immer hat die EU im Vergleich zu den USA eine viel zu schwach ausgeprägte Buy-Side. Es gibt nach wie vor eine gemessen an der Wirtschaftsleistung der EU zu schwache originär europäische Investorenstruktur. Das gilt vor allem für Deutschland und Frankreich, die beiden größten EU -Länder. Ein idealer Ansatzpunkt, um diesen Mangel anzugehen, ist die Weiterentwicklung der kapitalgedeckten Altersvorsorge innerhalb der Kapitalmarktunion, insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Daneben ist zu begrüßen, dass die EU den Grundstein für eine paneuropäische Altersvorsorge gelegt hat. Das PEPP, das Pan-European Personal Pension Product, soll eine einfache, transparente und kostengünstige Ergänzung der privaten Altersvorsorge sein, die sich vor allem für mobile Menschen mit grenzüberschreitenden Erwerbsbiografien anbietet. Versicherte können nämlich ihre Anwartschaft von einem EU -Mitgliedsstaat in einen anderen mitnehmen und ihr Produkt weiter besparen. So wird das PEPP zum Vorreiter, selbst wenn es kein Produkt für die breite Masse werden sollte. Natürlich spielen der technische Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung auch auf den weltweiten Kapitalmärkten eine immer wichtigere Rolle. Die Blockchain-Technologie kann sowohl Basistechnologie für Dienstleistungen sein als auch Zahlungsmittel. Somit dürften Blockchain-Anwendungen künftig wesentliche Treiber des digitalen Wandels werden. Damit diese Technologie auch in der EU ihr volles Potenzial ausschöpfen kann, braucht sie Vertrauen. Das kann nur ein sicherer Rechtsrahmen gewährleisten. Der darf einerseits Innovationen nicht unterdrücken, sondern muss sie fördern. Andererseits muss er eine doppelte Schutzwirkung entfalten: Er muss die Finanzstabilität und die Anleger schützen. Das Bundesfinanzministerium hat im August den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren veröffentlicht. Daraus lassen sich auch für die Kapitalmarktunion fruchtbare Ideen ableiten. Elektronische Wertpapiere ermöglichen Unternehmen einen schnellen und kostengünstigen Zugang zum Kapitalmarkt, was vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sehr attraktiv sein dürfte. Investoren – auch Privatanleger – haben eine große Auswahl und können kostengünstig und kleinteilig anlegen – und somit ihre Risiken diversifizieren. Eine starke und lebendige Kapitalmarktunion lässt sich nicht von heute auf morgen schaffen. Gestärkt werden muss sowohl das „U“, d.h. eine stärkere Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes, wie auch das „M“, d.h. der beharrliche Ausbau eigener, europäischer Kapitalmärkte in unterschiedlichen Segmenten. Das gelingt nur im Zusammenspiel von Politik, Regulieren und den Akteuren der Finanzwirtschaft und erfordert ebenso Fokus wie auch langen Atem. Für den Herbst dieses Jahres hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan angekündigt – ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu einer leistungsfähigen Kapitalmarktunion. Fußnote: Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.