Die BaFin hat einen Entwurf für eine Verordnung zur elektronischen Kommunikation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch veröffentlicht, der eine Konsultation vorsieht. Die Verordnung soll die Anforderungen an die elektronische Kommunikation von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentfondsmanagern regeln.
Entwurf für eine Verordnung für die elektronische Kommunikation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zur Konsultation (Konsultation 09/2022)