Die BaFin hat einen Entwurf für eine Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) zur öffentlichen Konsultation gestellt, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/2034 umzusetzen. Der Entwurf betrifft mittlere Wertpapierinstitute und übergeordnete Unternehmen, während kleine und große Wertpapierinstitute anderen Regelungen unterliegen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21. November 2022 per E-Mail eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der anliegende Entwurf einer Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) mit der darin enthaltenen Begründung wird zur öffentlichen Konsultation gestellt. Ein erster Entwurf für eine WpIVergV wurde im Mai/Juni 2021 als Teil des Entwurfs einer Mantelverordnung zum Wertpapierinstitutsgesetz ( WpIG ) öffentlich konsultiert. Der Entwurf wurde auf Basis der Stellungnahmen aus der letztjährigen öffentlichen Konsultation des Entwurfs einer Mantelverordnung zum WpIG und der zwischenzeitlich finalisierten einschlägigen „Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie ( EU ) 2019/2034“ der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ( EBA ) überarbeitet. Das WpIG setzt die Richtlinie ( EU ) 2019/2034 (Wertpapierfirmenrichtlinie - IFD) um. Die vorgesehene WpIVergV auf Basis der Ermächtigungsgrundlage des § 46 Absatz 3 WpIG dient der weiteren Umsetzung der IFD in Bezug auf die Konkretisierung der Vergütungsvorgaben. Der Entwurf der WpIVergV erfasst nur „Mittlere Wertpapierinstitute“ nach § 2 Absatz 17 WpIG und übergeordnete Unternehmen ( vgl. § 1 WpIVergV-Entwurf). Für „Kleine Wertpapierinstitute“ (§ 2 Absatz 16 WpIG ) finden die Vergütungsvorgaben der WpIVergV keine Anwendung. „Große Wertpapierinstitute“ (§ 2 Absatz 18 WpIG ) unterfallen nach § 4 Satz 1 WpIG i.V.m. § 25a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes ( KWG ) wie bisher der Institutsvergütungsverordnung ( InstitutsVergV ). Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 07/2022 (WA11-FR 4400/00018#00006)“ bis zum 21. November 2022 ausschließlich per E -Mail an Konsultation-07-22@bafin.de erfolgen. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer E -Mail mit.