Brexit: BaFin informiert ausländische Banken
15.2.2017
Bafin
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Zusammenfassung

Die BaFin hat eine neue Kontaktadresse für Finanzinstitute eingerichtet, die aufgrund des Brexits ihren Sitz nach Deutschland verlagern möchten, um ihnen klare regulatorische Rahmenbedingungen zu bieten. Die Anforderungen an ausländische Banken, die in Deutschland tätig werden wollen, umfassen die Erfüllung von Solvenz-, Liquiditäts- und Risikomanagementanforderungen, wobei die BaFin betont, dass eine bloße Briefkastenlösung nicht ausreichend ist.

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Bereits in den Wochen zuvor hatten sich zahlreiche Institute an die BaFin gewandt, um sich über regulatorische und aufsichtliche Fragen zum deutschen Standort zu informieren. Durch den Brexit werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Banken grundlegend ändern. „Der Brexit ist für uns als überzeugte Europäer kein Grund zur Freude“, sagte BaFin -Abteilungsleiter Dr. Peter Lutz als Stellvertreter des Exekutivdirektors Bankenaufsicht, Raimund Röseler. „Wir müssen aber nun pragmatisch sein und den Instituten bei ihren strategischen Entscheidungen die nötige aufsichtliche Klarheit bieten.“ Die BaFin tue dies, um Banken, die ihr Geschäft nach Deutschland verlagern wollen, eine verlässliche Grundlage für ihre Tätigkeit zu geben, aber auch, damit keine Gefahren für den deutschen Finanzsektor entstünden, führte Dr. Lutz aus. Hier sehe er die BaFin als deutsche Allfinanzbehörde in einer besonderen Rolle, da sie den gesamten Finanzmarkt im Blick habe. „Die BaFin steht auch weiterhin gerne als Gesprächspartner zur Verfügung.“ Die BaFin hat eine Kontaktadresse für Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors eingerichtet, die ihren Sitz oder ihre Geschäftstätigkeit nach Deutschland verlagern möchten. Anfragen können an access@bafin.de gerichtet werden. Alternativ steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Die BaFin antwortet auf alle Anfragen innerhalb von zwei Arbeitstagen. Die neue Kontaktmöglichkeit soll insbesondere solche Unternehmen ansprechen, die aufgrund des „Brexits“ eine Verlagerung ihres Sitzes vom Vereinigten Königreich nach Kontinentaleuropa erwägen. Selbstverständlich steht sie aber auch allen anderen ausländischen Finanzunternehmen offen, die sich für den Standort Deutschland und die Beaufsichtigung durch die BaFin interessieren. Lutz erläuterte, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, in Deutschland tätig zu werden – nämlich über ein Tochterunternehmen oder als Zweigstelle nach § 53 des Kreditwesengesetzes (KWG). Zweigstellen müssten dieselben aufsichtlichen Anforderungen erfüllen wie Tochtergesellschaften, etwa an die Solvenz, die Liquidität und die Angemessenheit des Risikomanagements. „Wir erwarten, dass ausländische Banken tatsächlich hierher kommen. Es reicht nicht aus, einen Briefkasten anzuschrauben und eine Vertriebsmannschaft zu stationieren“, verdeutlichte Lutz. Offen sei hingegen die Zukunft des Europäischen Passes für Banken aus dem Vereinigten Königreich. Bei einem „harten“ Brexit, wenn Großbritannien also sowohl die EU als auch den Europäischen Wirtschaftsraum verlasse, werde diese Option definitiv entfallen, so Dr. Lutz. Download der Präsentationsfolien auf Englisch: Im Fokus der Veranstaltung standen neben den Anforderungen an das Risikomanagement beispielsweise die Compliance-Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), Anforderungen an interne Modelle, Großkreditvorschriften, Vorgaben zur Sanierungsplanung sowie verschiedene Aspekte der Erlaubnisverfahren nach dem KWG und der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFIDII). Die Bankenvertreter machten von der Möglichkeit, Fragen zu stellen, intensiv Gebrauch. Von Interesse waren beispielsweise das Erlaubnisverfahren und die Frage, ob laufende Verträge ohne Weiteres fortgeführt werden könnten. Zudem wollten die Teilnehmer wissen, ob parallel zur Erlaubnis auch bereits die Genehmigung von internen Modellen oder Prospekten beantragt werden könne. Und auch das Thema Auslagerung trieb die Bankenvertreter um, da die Institute weiterhin eingefahrene Dienstleistungen konzernzugehöriger Unternehmen nutzen möchten, um operationelle Risiken und Kosten zu minimieren. Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

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