Die BaFin überwacht die Umsetzung von Übergangsmaßnahmen für Versicherer zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen im Rahmen der Solvency-II-Richtlinie, wobei der Fokus auf der Sicherstellung der Solvenzanforderungen und der schrittweisen Anpassung an die neuen Vorgaben liegt. Diese Maßnahmen gelten nur für bestehende Verträge und sollen Marktstörungen vermeiden sowie die Verfügbarkeit von Versicherungsprodukten gewährleisten, während neu abgeschlossene Verträge bereits den vollen Solvency-II-Anforderungen unterliegen müssen.
Die BaFin beobachtet genau, wie die Versicherer, denen sie die Anwendung einer Übergangsmaßnahme genehmigt hat, diese ausfüllen. Dabei legt sie besonderes Augenmerk auf die Maßnahmen, die die Unternehmen zur Aufbringung von Eigenmitteln oder zur Senkung ihres Risikoprofils ergreifen, um auch angesichts der zunehmend schwächeren Wirkung der Maßnahmen während des Übergangszeitraums die Erfüllung der Solvenzanforderungen zu gewährleisten. Die Übergangsmaßnahmen für die Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen sind Teil des Gesamtpakets an Übergangsmaßnahmen, die im Zuge der Omnibus-II-Richtlinie in das Solvency-II-Regelwerk aufgenommen wurden. Für die durch Solvency II vorgesehene marktkonsistente Bewertung der technischen Rückstellungen müssen die Unternehmen die Finanzgarantien und Optionen, die in den Versicherungsverträgen enthalten sind, explizit berücksichtigen. Verglichen mit den handelsrechtlichen Bestimmungen zur Bewertung der Rückstellungen, die unter Solvency I einschlägig waren, ist dies eine wesentliche Änderung. Die Übergangsmaßnahmen ermöglichen es den Unternehmen, sich schrittweise an die neuen Anforderungen anzupassen. Dies ist insbesondere für Verträge mit langfristigen Garantien von hoher Bedeutung, wie dies auf dem deutschen Markt besonders in der Lebensversicherung der Fall ist. Die Übergangsmaßnahmen gelten jedoch nur für bestehende Verträge – neu abgeschlossene Versicherungen sind in jedem Fall nach den vollen Solvency-II-Anforderungen zu bewerten. Sinn der Übergangsmaßnahmen ist es, einen reibungslosen Übergang auf das neue Solvenzregime zu gewährleisten. Sie haben zum Ziel, Marktstörungen zu vermeiden, Beeinträchtigungen bestehender Versicherungsverhältnisse zu begrenzen und zu gewährleisten, dass ausreichend Versicherungsprodukte verfügbar sind. Ihrem Charakter als Übergangsmaßnahmen gemäß sind sie jedoch zeitlich befristet. Die Unternehmen sollten die Möglichkeit der schrittweisen Anpassung daher in jedem Fall nutzen, um den spezifischen Anforderungen von Solvency II so bald wie möglich nachzukommen. Deutschland hatte sich in den politischen Verhandlungen zur Omnibus-II-Richtlinie ausdrücklich dafür eingesetzt, Übergangsmaßnahmen zur Rückstellungsbewertung zu schaffen. Die BaFin unterstützte dabei das Bundesfinanzministerium, den deutschen Verhandlungsführer, mit ihrer fachlichen Expertise. Da es sich bei den Übergangsmaßnahmen um eine europäische Regelung handelt, berücksichtigen sie auch die Gegebenheiten anderer Mitgliedstaaten. Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.