Konsultation 18/2025: Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz
29.9.2025
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Anzeige von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz vorgelegt, der klare Vorgaben für die Anzeigepflichten schafft und die Nutzung standardisierter Formulare zur Effizienzsteigerung in der Aufsicht fördert. Die Konsultation zu diesem Entwurf läuft bis zum 29. Oktober 2025, wobei Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden müssen.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich meinen Entwurf einer „Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz“ zur Konsultation. Ziel dieser Verordnung ist die eindeutige Festlegung von Vorgaben für die Anzeige der im Kryptomärkteaufsichtsgesetz normierten Anzeigetatbestände. Für die Anzeigepflichtigen soll unter Zuhilfenahme von Formularen ein möglichst klares und mit niedrigem Aufwand verbundenes Anzeigewesen etabliert werden. Die Verordnung orientiert sich an den bereits bestehenden Anzeigenverordnungen nach dem Kreditwesengesetz und nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.Die Verwendung von standardisierten Formularen und identischen Regelungen über verschiedene Aufsichtsgesetze hinweg fördert die Effizienz der aufsichtlichen Beurteilung. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zum Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 18/2025, ZK 1-FR 1536/00009#00002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 18/2025) bis zum 29. Oktober 2025 schriftlich oder zukommen zu lassen. Bitte verwenden Sie dazu die hochgeladene Excel-Datei. Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren, eine mündliche Anhörung findet nicht statt. Es ist beabsichtigt, die uns zugeleiteten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind ( s. Excel-Tool „(1) Deckblatt“ Zelle E12 unter Zusatzinformationen). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ernst