Die BaFin hat die Anforderungen an den ORSA-Bericht (unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung) verschärft, um eine angemessene Überwachung der Solvabilität von Versicherungsunternehmen sicherzustellen. Zukünftig müssen die Berichte detailliertere Informationen zu Risiko- und Kapitalmanagement, Stresstests sowie zur Einbindung der Geschäftsleitung enthalten, während die Verwendung veralteter Daten und unzureichende Begründungen für Abweichungen von den Solvabilitätsanforderungen kritisiert werden.
Die BaFin hat seit der Einführung des § 4b WpHG im Jahr 2015 die Befugnis zur Produktintervention, um die Vermarktung und den Vertrieb von Finanzprodukten zu regulieren, die erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwerfen oder die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Aktuell prüft die BaFin, ob Selbstverpflichtungen der Branche zur Anpassung bei bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen ausreichend sind, um eine geplante Vertriebsbeschränkung für diese Produkte zu vermeiden.
Die EBA hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das einen holistischen Ansatz zur Regulierung von Fintech-Unternehmen in Europa verfolgt, um die Lizensierungs- und Registrierungsanforderungen zu harmonisieren und regulatorische Divergenzen zu identifizieren. Zukünftige Arbeiten sollen sich auf die Auswirkungen von Fintech auf Banken, Verbraucherschutz sowie die Bekämpfung von Geldwäsche konzentrieren, während der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Empfehlungen zur Berücksichtigung von Fintech-Risiken in der Bankenaufsicht herausgibt.
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