Die Änderungsverordnung zur BSI-Kritisverordnung konkretisiert die Kriterien für die Qualifizierung von Unternehmen im Finanz- und Versicherungswesen als Betreiber kritischer Infrastrukturen, die bis zum 22. Dezember 2023 eine unternehmenseigene Kontaktstelle beim BSI melden müssen. Zudem sind sie verpflichtet, alle zwei Jahre nachzuweisen, dass sie angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, wobei die BaFin und das BSI gemeinsam eine Aufsichtsstrategie entwickeln, um mögliche Mehrbelastungen für die betroffenen Unternehmen zu minimieren.
Die BaFin hat klargestellt, dass der automatisierte Vertrieb von Finanzinstrumenten (Robo-Advice) in der Regel als Anlageberatung gilt und somit einer Erlaubnis nach Bank- oder Gewerberecht bedarf, unabhängig von einem Disclaimer des Anbieters. Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Dienstleistungen die persönlichen Umstände der Kunden berücksichtigen, um rechtliche Risiken zu vermeiden, und sollten die neuen Medien nutzen, um unter Aufsicht der BaFin eine vollwertige Anlageberatung anzubieten.
Die novellierte InstitutsVergV behält die bestehende Systematik der Vergütungssysteme bei, führt jedoch eine Clawback-Pflicht für bedeutende Institute ein, die es ermöglicht, bereits ausgezahlte variable Vergütungen bei gravierenden Pflichtverletzungen zurückzufordern. Zudem werden die Anforderungen an die Dokumentation, Offenlegung und Risikoadjustierung von Vergütungen angepasst, um den EBA-Leitlinien und der europäischen Eigenmittelrichtlinie (CRD IV) zu entsprechen.
Die BaFin hebt die Vorteile interner Modelle für Versicherungsunternehmen hervor, die eine präzisere Risikomessung ermöglichen, jedoch auch einen hohen Aufwand für Genehmigung und laufende Aufsicht erfordern. Angesichts der nur von wenigen großen Unternehmen genutzten internen Modelle wird betont, dass eine kontinuierliche Überwachung notwendig ist, um Missbrauch zur Kapitaloptimierung zu verhindern und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse auf europäischer Ebene zu gewährleisten.
Die BaFin hat einen Entwurf für die Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen sowie ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation veröffentlicht. Die Rechtsverordnung soll im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergehen und beinhaltet allgemeine Regelungen, Anforderungen an Sanierungspläne für potentiell systemgefährdende Institute und vereinfachte Anforderungen für Nicht-PSIs.
Die BaFin hat klargestellt, dass Versicherungsanlageprodukte (IBIPs) ab 2018 strengen regulatorischen Anforderungen unterliegen, einschließlich der Erstellung eines Basisinformationsblatts gemäß der PRIIPs-Verordnung und spezifischen Vertriebsanforderungen. IBIPs umfassen insbesondere kapitalbildende Lebensversicherungen, die Marktschwankungen ausgesetzt sind, während reine Risikolebensversicherungen und bestimmte Altersvorsorgeprodukte von dieser Klassifizierung ausgeschlossen sind.
Die BaFin hat regulatorische Änderungen für Lebensversicherer eingeführt, die eine vorsichtige Kalkulation der Prämien und die Bildung von Deckungsrückstellungen gemäß § 341f HGB und der DeckRV erfordern, um langfristige Garantien zu sichern. Insbesondere müssen Lebensversicherer die Zinszusatzreserve anpassen, um den Rückstellungen gerecht zu werden, was zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellungen führt und die Überschussbeteiligung der Kunden beeinflusst, insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen.
Die IAIS hat die erste Version des Kapitalstandards für eine erweiterte Feldstudie (ICS 1.0) veröffentlicht, um die Kapitalanforderungen und Bewertungsmethoden international zu harmonisieren, wobei Teilnehmer verschiedene Bewertungsoptionen testen können. Der Standard, der bis Ende 2019 finalisiert und ab 2020 implementiert werden soll, weist Parallelen zu Solvency II auf und zielt darauf ab, eine marktnähere Bewertung der Versicherungsverbindlichkeiten zu gewährleisten.