Die BaFin hat neue Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung im Wertpapierhandel und Bankwesen veröffentlicht, um den Verbraucherschutz zu stärken. Unternehmen müssen effektive Beschwerdeverfahren einführen und Berichtspflichten erfüllen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 04.08.2017 eingereicht werden.
Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, nach der CRR-Kreditinstitute und Zweigstellen im Ausland jährlich einen Bericht über Kundenbeschwerden einreichen müssen. Dies dient der Erfüllung von Aufgaben der Bundesanstalt, wie der Überwachung der Geschäftsorganisation und des Risikomanagements, sowie dem Verbraucherschutz.
Die BaFin hat die Prinzipien und Methodik der Wertpapierregulierung der IOSCO überarbeitet, um die Anlegerbildung zu betonen, Interessenkonflikte zu vermeiden und systemische Risiken besser zu identifizieren. Die Änderungen umfassen spezifische Vorgaben für Investmentfonds, den Schutz von Kundenvermögen bei Intermediären sowie neue Anforderungen für den Handel mit OTC-Derivaten und die Regulierung von Hochfrequenzhandel, um eine konsistente und effektive Marktaufsicht zu gewährleisten.
Das 2. FiMaNoG setzt die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in nationales Recht um und bringt umfassende Änderungen für den Handel mit Finanzinstrumenten, einschließlich neuer Transparenzanforderungen, der Einführung von organisierten Handelssystemen (OTFs) und verschärften Produktüberwachungspflichten. Zudem werden nationale Regelungen an europäische Vorgaben angepasst, was zu einer stärkeren Fokussierung auf europäisches Recht und einer Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen führt.
Die BaFin veröffentlicht ein Rundschreiben zur Bekanntmachung der Liste der zu übermittelnden Informationen bei der Absicht zum Erwerb, zur Erhöhung, zur Verringerung oder zur Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei gemäß Artikel 32 Absatz 4 EMIR. Marktteilnehmer müssen bestimmte Informationen angeben, um eine Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden zu ermöglichen. Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 30. Juli 2017 eingereicht werden.
Die BaFin weist darauf hin, dass deutsche Privatanleger in der anhaltenden Niedrigzinsphase zunehmend nach renditestärkeren Alternativen suchen, insbesondere durch Investitionen in ETFs, die sowohl physisch als auch synthetisch repliziert werden können. Dabei betont die BaFin die Notwendigkeit für Anleger, sich über die unterschiedlichen Risiken und Kosten der verschiedenen ETF-Arten zu informieren, um fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.
Die BaFin hat neue makroprudenzielle Instrumente zur Regulierung der Wohnimmobilienkreditvergabe eingeführt, um die Finanzstabilität in Deutschland zu sichern und potenziellen Risiken durch übermäßige Kreditvergabe und steigende Immobilienpreise entgegenzuwirken. Dazu gehören die Kreditvolumen-Immobilienwert-Relation, die die Höhe von Krediten in Abhängigkeit vom Immobilienwert begrenzt, und eine Amortisationsanforderung, die eine schnellere Tilgung der Kredite vorschreibt, um die Ausfallwahrscheinlichkeit zu reduzieren.
Die BaFin plant eine Änderung der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und bittet um Stellungnahmen bis zum 12.07.2017. Die eingereichten Stellungnahmen sollen auf der BaFin-Internetseite veröffentlicht werden.
Keine irrelevanten Nachrichten gefunden.