Die BaFin plant Änderungen in den Verordnungen zur Anlageberatung und Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, um die Anforderungen an die Kenntnisse und Kompetenzen von Mitarbeitern zu erhöhen. Die Änderungen basieren auf neuen EU-Richtlinien und sollen bis zum 19. Juni 2017 kommentiert werden.
Die BaFin hat neue Anforderungen an Kreditinstitute bezüglich der Dokumentation und Speicherung von Chat-Korrespondenzen auf Handelsplattformen eingeführt, um strafrechtlich relevante Handlungen zu verhindern und aufzudecken. Die Institute müssen angemessene Sicherungssysteme schaffen und Kontrollen durchführen, um das Vertrauen in den Finanzmarkt zu stärken.
Die BaFin hat sich in den letzten Jahren stark internationalisiert und ist aktiv an der Gestaltung globaler Aufsichtsstandards beteiligt, während sie gleichzeitig die Umsetzung der Basel-III-Reformen und die Anpassung an die Digitalisierung vorantreibt. Zukünftige Herausforderungen umfassen die Stärkung der IT-Sicherheit, die Anpassung an neue regulatorische Anforderungen und die Gewährleistung eines angemessenen Verbraucherschutzes in einem sich schnell verändernden Finanzumfeld.
Die BaFin hat eine flexiblere Regulierung für Banken angekündigt, um diese bei Risikofaktoren in unterschiedliche Segmente zu verschieben. Zudem wurde der Vertrieb von finanziellen Differenzkontrakten (CFDs) mit Nachschusspflicht an Privatkunden eingeschränkt, um den Verbraucherschutz zu stärken und vor den Risiken der Cyberkriminalität zu warnen.
Die BaFin hat die Einführung eines Basisinformationsblatts (BiB) für verpackte Anlageprodukte (PRIIPs) geregelt, das ab dem 1. Januar 2018 für Kleinanleger bereitgestellt werden muss, um transparente Informationen über Risiken, Renditeprofile und Kosten zu bieten. Wesentliche Änderungen umfassen die Darstellung eines Stress-Szenarios, die Möglichkeit für PRIIP-Hersteller, Informationen von OGAW-Fonds bis Ende 2019 zu verwenden, sowie die Verpflichtung, einen Warnhinweis für komplexe Produkte einzufügen, um die Verbraucher über die Schwierigkeit des Produkts zu informieren.
Die BaFin wird durch das neue Enhanced Multilateral Memorandum of Understanding (EMMoU) der IOSCO erweiterte Kompetenzen zur internationalen Amtshilfe erhalten, insbesondere im Austausch von Telekommunikationsdaten und Gesprächsaufzeichnungen, um effektiver gegen Insiderhandel und Marktmanipulation vorgehen zu können. Die Anpassung an die vernetzten Wertpapiermärkte und neue Technologien erfordert jedoch, dass die BaFin ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter an die internationalen Standards anpasst.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (CFDs) an Privatkunden untersagt, wenn diese eine Nachschusspflicht begründen können, um den Anlegerschutz zu erhöhen und unkalkulierbare Verlustrisiken zu vermeiden. Die Umsetzung dieser Maßnahme muss bis zum 10. August 2017 erfolgen, wobei CFDs ohne Nachschusspflicht weiterhin angeboten werden dürfen.
Die BaFin hat neue regulatorische Anforderungen für Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung eingeführt, die sich insbesondere auf die Bewertung und das Management von Kreditrisiken bei unbesicherten Bankschuldtiteln konzentrieren. Angesichts der geänderten Haftungsrangfolge bei Bankeninsolvenzen müssen Versicherer eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen und sicherstellen, dass ihre Anlagen diversifiziert sind, um übermäßige Risiken zu vermeiden, während die BaFin auch die mögliche Neuauslegung unbesicherter Bankschuldtitel als nachrangige Verbindlichkeiten prüft.