Seit dem 26. November 2015 müssen Emittenten, die ihre Aktien von einem regulierten Markt zurückziehen möchten, ein Abfindungsangebot an die Aktionäre gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz unterbreiten, wobei die BaFin die Einhaltung dieser Regelung überwacht. Ausgenommen sind lediglich Wertpapiere, die an einer anderen Börse im EWR mit entsprechenden Schutzbestimmungen gehandelt werden; die neuen Vorschriften beinhalten unter anderem strengere Anforderungen an die Abfindungsangebote, wie die Festlegung eines Mindestpreises basierend auf einem Sechs-Monats-Durchschnittskurs und das Verbot von Bedingungen für das Angebot.
Die BaFin-Regulierungsänderungen umfassen die Anpassung der Marktmissbrauchsrichtlinie und -verordnung, die ab Juli 2016 in Kraft treten und erweiterte Aufsichts- sowie Sanktionsbefugnisse für Insiderhandel und Marktmanipulation einführen, einschließlich höherer Bußgelder. Zudem müssen Hersteller von verpackten Anlageprodukten ab Ende 2016 Basisinformationsblätter bereitstellen, während die neuen Regelungen für Zentralverwahrer die Zulassungs- und Aufsichtsvorgaben an europäische Standards anpassen.
Die BaFin plant eine Verordnung zur Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter, die Verbraucher-Wohnimmobilienkredite vergeben. Diese Verordnung resultiert aus der Umsetzung der Verbraucherimmobilienkreditrichtlinie und soll die Qualifikation der Mitarbeiter sicherstellen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 27.01.2016 eingereicht werden.
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