Gemäß einer BaFin-Regulierungsänderung müssen beaufsichtigte Unternehmen, wie CRR-Kreditinstitute und Finanzholdinggesellschaften, einen Legal Entity Identifier (LEI) beantragen und der Deutschen Bundesbank mitteilen, um Daten an die Europäische Zentralbank zu übermitteln. Die Mitteilung des LEI muss bis spätestens 28. Februar 2015 erfolgen.
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