Die BaFin hat ein Rundschreiben und ein Formular veröffentlicht, um Zahlungsdienstleister bei der jährlichen Übermittlung einer Bewertung ihrer operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken gemäß ZAG zu unterstützen. Das Formular soll helfen, eine den Erwartungen der BaFin entsprechende Meldung abzugeben und muss erstmals bis zum 31.08.2024 und anschließend jährlich verwendet werden.
Die BaFin stellt klar, dass DeFi-Angebote trotz ihrer technologischen Neuartigkeit unter das bestehende Aufsichtsrecht fallen, insbesondere wenn ein zentraler Betreiber identifiziert werden kann, der eine Erlaubnis benötigt. Die Aufsicht wird in zwei Schritten durchgeführt: Zunächst wird geprüft, ob das Geschäftsmodell mit traditionellen Finanzangeboten vergleichbar ist, gefolgt von Maßnahmen gegen Anbieter ohne erforderliche Genehmigung.
Die BaFin hat neue regulatorische Änderungen eingeführt, die eine verstärkte Transparenz und Sicherheit im Finanzsektor fördern sollen, insbesondere durch strengere Anforderungen an die Offenlegung von Informationen und den Verbraucherschutz. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzmärkte zu stärken und potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren.