Die BaFin plant, im kommenden Jahr einen eigenen Stresstest für weniger bedeutende Institute (LSIs) durchzuführen, um deren Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewerten, nachdem die jüngsten Stresstests für bedeutende Banken im Euroraum positive Ergebnisse zeigten. Zudem werden die Banken aufgefordert, ihre Kapitalanforderungen und Risikomanagementpraktiken, insbesondere im Hinblick auf Zins-, Kredit- und Cyberrisiken, zu verbessern, um auf volatile Marktbedingungen besser vorbereitet zu sein.
Die BaFin hat ihre Aufsicht über Cloud-Dienste im Finanzsektor verstärkt, indem sie eine einheitliche elektronische Anzeigepflicht für Auslagerungen eingeführt hat, die es ihr ermöglicht, systematisch Informationen über die Nutzung von Cloud-Dienstleistern durch beaufsichtigte Unternehmen zu sammeln und Risiken besser zu identifizieren. Zudem wurde der rechtliche Rahmen für die Aufsicht über Auslagerungsunternehmen durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) erweitert, was der BaFin erlaubt, direkt gegen Cloud-Dienstleister vorzugehen und Bußgelder zu verhängen.
Die BaFin hat im Rahmen ihrer zweiten Mystery-Shopping-Aktion die Anlageberatung von 16 Instituten getestet und festgestellt, dass in 40 % der Fälle keine Geeignetheitserklärung und in 67 % keine Ex-ante-Kosteninformation ausgehändigt wurden, was eine Verschlechterung im Vergleich zur ersten Aktion darstellt. Positiv hervorzuheben ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen, die in 87 % der Fälle erfolgte, jedoch bleibt die Aushändigung der Pflichtinformationen ein wesentliches Verbesserungspotenzial für die Institute.
Die BaFin betont ihre Rolle als Finanzaufsichtsbehörde in Bezug auf ESG-Risiken, ohne eigene umweltpolitische Ziele zu verfolgen, und stellt klar, dass die Regulierung darauf abzielt, ein stabiles Finanzsystem zu gewährleisten, in dem auch Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigt werden. Zudem wird die Notwendigkeit von Transparenz und verlässlichen Informationen für Anleger hervorgehoben, um Greenwashing zu vermeiden und fundierte Investitionsentscheidungen zu ermöglichen.
Die BaFin hat die Anforderungen an die Eigenen Risikobeurteilungen (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) präzisiert, die seit 2019 alle drei Jahre durchgeführt und in einem Bericht vorgelegt werden müssen. Trotz einer leichten Verbesserung der Berichtqualität im Jahr 2022 sieht die BaFin weiterhin Verbesserungsbedarf, insbesondere in der Beurteilung des Finanzierungsbedarfs und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, und plant eine systematische Analyse dieser Aspekte im Jahr 2023.
Die BaFin hat neue regulatorische Änderungen eingeführt, die strengere Anforderungen an die Transparenz und den Verbraucherschutz im Finanzsektor festlegen, um potenzielle Risiken für Verbraucher zu minimieren und die Marktintegrität zu stärken. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Informationspflichten von Finanzdienstleistern und die Überwachung von Anlageprodukten.