Die BaFin hat einen Entwurf zur Konsultation veröffentlicht, der bis zum 10. Februar 2023 Stellungnahmen unter dem Geschäftszeichen "WA 44-FR 44146-2022/0001" entgegennimmt. Die Stellungnahmen sollen ausschließlich per E-Mail an die Adresse Konsultation-03-23@bafin.de gesendet werden.
Die BaFin hat die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft umgesetzt, nachdem der EuGH die Gültigkeit bestätigt hat. Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 28.02.2023 abgegeben werden.
Die BaFin plant Änderungen in der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV) und im Merkblatt zur Sanierungsplanung, um die neuen Leitlinien der EBA umzusetzen und den Aufwand für weniger bedeutende Institute zu reduzieren. Die Änderungen betreffen unter anderem die Mindestliste der Indikatoren im Sanierungsplan, Eskalationsprozesse bei Erreichen von Schwellenwerten und die Kalibrierung der Indikatoren.
Ab dem 02.01.2023 haben Kapitalverwaltungsgesellschaften, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, die Möglichkeit, Anzeigen über die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern elektronisch über die MVP einzureichen. Zukünftig sollen auch Anzeigen über die Absicht der Bestellung und das Ausscheiden von Geschäftsleitern elektronisch eingereicht werden können. Die BaFin verzichtet bei elektronisch eingereichten Anzeigen auf die zusätzliche Einreichung in Papierform.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 veröffentlicht, die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen regelt. Die Änderungen betreffen die Eigenmittelanforderungen an Institute gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014.
Die BaFin hat regulatorische Anforderungen für Versicherungsunternehmen im Hinblick auf Investitionen in illiquide Anlageformen wie Private Equity und Private Debt verschärft, um sicherzustellen, dass diese Unternehmen die damit verbundenen Risiken angemessen managen und nicht ausschließlich auf externe Assetmanager vertrauen. Angesichts steigender Zinsen und wirtschaftlicher Unsicherheiten wird ein besonderes Augenmerk auf die Bewertung dieser Anlagen und die Risikobewertung gelegt, um potenzielle Gefahren wie Kreditausfälle und Marktwertverluste zu adressieren.
Die BaFin betont die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der Geschäftsorganisation und des Risikomanagementsystems von Versicherern, um den aktuellen Risiken wie Zinsentwicklung, Inflation und Cyberrisiken gerecht zu werden. Insbesondere Versicherungsgruppen müssen ein konsistentes Risikomanagement implementieren und sicherstellen, dass die Risikoberichterstattung an das oberste Mutterunternehmen erfolgt; bei festgestellten Defiziten wird die BaFin Maßnahmen ergreifen, einschließlich möglicher Kapitalaufschläge.
Die BaFin hat klargestellt, dass Versicherer bei der Leistungsprüfung keine unangemessenen Verzögerungen verursachen dürfen und erwartet von ihnen eine zügige Bearbeitung von Ansprüchen, insbesondere bei Lebens- und Rentenversicherungen. Bei festgestellten Verzögerungen kann die BaFin Maßnahmen ergreifen, um die Unternehmen zur Beseitigung von Mängeln zu bewegen, während Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf Abschlagszahlungen und Verzugszinsen haben.
Die BaFin hat am 31. Oktober 2022 einen Entwurf für ein Merkblatt veröffentlicht, das sich auf die wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekte kapitalbildender Lebensversicherungsprodukte konzentriert und insbesondere das Produktfreigabeverfahren sowie den Kundennutzen in den Fokus rückt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Produkte den Bedürfnissen des Zielmarkts entsprechen und Interessenkonflikte im Vertrieb vermieden werden, wobei auch die Kostenstruktur und mögliche Rückvergütungen von Fondsgesellschaften kritisch betrachtet werden.
Die BaFin hat regulatorische Änderungen angekündigt, die darauf abzielen, die Transparenz und den Verbraucherschutz im Finanzsektor zu erhöhen, insbesondere durch strengere Anforderungen an die Informationspflichten von Finanzdienstleistern. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Verbraucher besser informiert sind und fundierte Entscheidungen treffen können.