Die BaFin hat die Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) aktualisiert, um Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch das Risikoreduzierungsgesetz zu berücksichtigen, sowie um Erleichterungen bei Anzeigepflichten für bedeutende Beteiligungen einzuführen, wie die Verlängerung der Frist zur Wiederholung von Unterlagen auf zwei Jahre und die Befreiung von bestimmten Anforderungen für konzernangehörige Anzeigepflichtige. Zudem wurden Verweise auf das Versicherungsaufsichtsgesetz korrigiert und die Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank für den Erwerb bedeutender Beteiligungen an CRR-Kreditinstituten klargestellt.
Die BaFin hat die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement beaufsichtigter Unternehmen als zentrales Ziel definiert und konkretisiert dies durch verbindliche Regelungen, die auf dem EU-Gesetzespaket zum Green Deal basieren. Insbesondere müssen Banken und Versicherungen nun umfassende Daten zu ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten (ESG) erheben und transparent offenlegen, um Greenwashing zu vermeiden und die Risiken des Klimawandels angemessen zu berücksichtigen.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte gemäß MiFIR zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, um die Interessen der Öffentlichkeit und der Geschäftsteilnehmer auszugleichen. Die Allgemeinverfügung tritt am 02.01.2023 in Kraft und ist bis zum 02.07.2023 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin hat ihre Kapazitäten zur Geldwäscheprävention erheblich ausgeweitet, indem sie seit März 2022 zwei Abteilungen mit rund 150 Mitarbeitern für die Aufsicht eingerichtet hat, um den steigenden Anforderungen und Herausforderungen in diesem Bereich gerecht zu werden. Zudem wird die europäische Harmonisierung der Geldwäscheaufsicht vorangetrieben, unter anderem durch die Schaffung der AMLA und strengere Regelungen zur Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter, was von den beaufsichtigten Unternehmen umfassende Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Präventionssysteme erfordert.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, um die Interessen der Marktteilnehmer und die Transparenz zu berücksichtigen. Die Allgemeinverfügung tritt am 02.01.2023 in Kraft und ist bis zum 02.07.2023 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die einen Handelsplatz betreiben, die Veröffentlichung von Geschäften gemäß MiFIR zu einem späteren Zeitpunkt als vorgeschrieben. Die Allgemeinverfügung tritt am 02.01.2023 in Kraft und ist bis zum 02.07.2023 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die EU-Offenlegungsverordnung, die seit März 2021 in Kraft ist, wird durch neue Technische Regulierungsstandards (RTS) präzisiert, die ab 2023 gelten und Finanzunternehmen verpflichten, detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte bereitzustellen. Diese RTS legen spezifische Anforderungen für vorvertragliche Informationen, regelmäßige Berichte und standardisierte Templates fest, um eine transparente und vergleichbare Darstellung nachhaltiger Investitionen zu gewährleisten, während gleichzeitig die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden in der Anlageberatung seit August 2022 verbindlich ist.
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben in einer Untersuchung festgestellt, dass kleine und mittelgroße deutsche Banken beim Umgang mit Klima- und Umweltrisiken überwiegend nur grundlegende Praktiken implementiert haben, ohne fortgeschrittene Ansätze nachweisen zu können. In der kommenden Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wird die BaFin die Berücksichtigung von ESG-Risiken verbindlich vorschreiben, um die Institute zur quantitativen Beurteilung und zum besseren Management dieser Risiken zu bewegen.
Die BaFin plant eine umfassende Reform des Meldewesens, um den steigenden Anforderungen und Kosten entgegenzuwirken, die durch neue regulatorische Vorgaben wie CRR III und die EU-Taxonomie entstehen. Ziel ist ein flexibleres, einheitliches und datengranulares Modell, das die Analysefähigkeit der Aufsicht verbessert und die Zusammenarbeit mit den Banken erleichtert, während gleichzeitig die Meldepflichten effizienter gestaltet werden sollen.
Die BaFin hat seit Frühjahr 2020 neue Liquiditätsmanagement-Tools (LMTs) für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) eingeführt, die es diesen ermöglichen, flexibler auf Liquiditätsprobleme offener Fonds zu reagieren, darunter Rückgabefristen, Rücknahmebeschränkungen (Gating) und Swing Pricing zur verursachergerechten Verteilung von Transaktionskosten. Eine Umfrage der BaFin im Jahr 2022 zeigte, dass viele KVGen diese Instrumente noch nicht implementiert hatten, wobei Rücknahmebeschränkungen am häufigsten genutzt werden, insbesondere bei Publikumsfonds.
Die BaFin fordert Versicherungsunternehmen auf, die Auswirkungen der anhaltend hohen Schadeninflation auf ihre versicherungstechnischen Rückstellungen und die Tarifierung zu berücksichtigen, um die dauerhafte Erfüllbarkeit ihrer Verpflichtungen sicherzustellen. Dies beinhaltet eine Überprüfung und Anpassung der Rückstellungen sowie gegebenenfalls eine Erhöhung der Beiträge, um künftige Abwicklungsverluste zu vermeiden.
Die BaFin plant eine Verordnung für die elektronische Kommunikation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, die ab dem 1. April 2023 Verwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften, Verwahrstellen, interessierte Erwerber und Inhaber bedeutender Beteiligungen zur elektronischen Kommunikation mit der Bundesanstalt verpflichtet. Die genauen Bestimmungen für die Nutzung des elektronischen Kommunikationsverfahrens werden konkretisiert und Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 2. Januar 2023 eingereicht werden.
Die BaFin hat einen Entwurf für eine Verordnung zur elektronischen Kommunikation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch veröffentlicht, der eine Konsultation vorsieht. Die Verordnung soll die Anforderungen an die elektronische Kommunikation von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentfondsmanagern regeln.
Die BaFin erwartet, dass der Anstieg der Zinsen zu einem langfristigen Abbau der Zinszusatzreserve (ZZR) bei deutschen Lebensversicherern führen wird, was sich positiv auf die Solvenzquoten und zukünftige Kapitalerträge auswirken kann. Gleichzeitig müssen die Versicherer sorgfältig abwägen, ob sie die Mittel aus der ZZR-Auflösung sofort zur Erhöhung der Überschussbeteiligung nutzen oder zunächst zur Stärkung ihrer Risikotragfähigkeit einsetzen.
Die BaFin hat neue regulatorische Änderungen eingeführt, die strengere Anforderungen an die Transparenz und den Verbraucherschutz im Finanzsektor festlegen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Informationspflichten der Finanzdienstleister zu erhöhen und potenzielle Risiken für Verbraucher besser zu kommunizieren.