Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Vertrieb und Verkauf von Futures an Kleinanleger in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 einschränkt, um erhebliche Anlegerschutzbedenken zu adressieren, insbesondere das Risiko von Nachschusspflichten, die zu Verlusten über das investierte Kapital hinaus führen können. Ausnahmen gelten für Fälle, in denen Wertpapierfirmen Nachschusspflichten vertraglich ausschließen oder wenn Kleinanleger Futures ausschließlich zu Absicherungszwecken erwerben.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zur Produktintervention bezüglich Futures veröffentlicht, um Anlegerschutz zu gewährleisten. Die Regulierungsänderung beinhaltet neue Anforderungen und Maßnahmen für die Industrie und Anleger.
Die BaFin plant eine Neufassung des Rundschreibens 10/2021 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), um die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu übernehmen. Die Novelle beinhaltet auch Anforderungen an das Immobiliengeschäft, Modelle im Risikomanagement, Handel im Homeoffice und den Umgang mit ESG-Risiken. Zudem werden überproportionale Regelungen für große Förderbanken eingeführt. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 28.10.2022 erwünscht.
Die DORA-Verordnung, die voraussichtlich Ende 2022 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die digitale Resilienz im Finanzsektor durch harmonisierte Anforderungen an IKT-Governance und Risikomanagement zu stärken, wobei alle Finanzunternehmen verpflichtet sind, ihre IKT-Systeme umfassend zu testen und zu überwachen, einschließlich der Risiken durch Drittanbieter. Zudem wird die Meldepflicht für schwerwiegende IKT-Vorfälle auf alle Finanzunternehmen ausgeweitet, um eine einheitliche Aufsicht und Reaktion auf digitale Bedrohungen zu gewährleisten.
Die FATF hat der BaFin Fortschritte in der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung bescheinigt, insbesondere ein starkes Risikoverständnis und ein effektives Aufsichtssystem hervorgehoben. Trotz positiver Bewertungen in der technischen Übereinstimmung und moderater Effektivität gibt es Empfehlungen zur Verbesserung der Überwachung des Privatsektors, die die BaFin bereits teilweise umsetzt, während eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in Planung ist.
Die BaFin hat sich durch die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ und der ESCB & SSM Equality, Diversity and Inclusion Charter verpflichtet, ein offenes und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu fördern, das Chancengleichheit und Inklusion für alle Beschäftigten gewährleistet. Zudem tritt die BaFin dem Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ bei, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und damit die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.
Die BaFin fordert von Banken und Versicherern eine systematische Integration von ESG-Risiken in ihre Risikomanagementprozesse, um den Herausforderungen des Klimawandels und der Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Insbesondere kleinere Banken müssen ihre Strategien zur Handhabung von Klimarisiken verbessern, während Versicherer sowohl in der Kapitalanlage als auch in der Versicherungstechnik aktiv werden müssen, um den regulatorischen Anforderungen der EU gerecht zu werden.
Die BaFin hat im August 2023 neue Anforderungen für Finanzberater eingeführt, die diese verpflichten, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen, um Transparenz über nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen und Greenwashing entgegenzuwirken. Die Aufsicht betont, dass klare Standards und eine differenzierte Kennzeichnung von Produkten notwendig sind, um Anlegern informierte Entscheidungen zu ermöglichen, ohne die Verantwortung für die Bewertung der Nachhaltigkeit an sich zu ziehen.
Die Bundesregierung strebt an, Deutschland als führenden Standort für Sustainable Finance zu etablieren, indem sie das Bewusstsein der Finanzindustrie für Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen stärkt und Kapitalflüsse in Übereinstimmung mit den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung lenkt. Zu den regulatorischen Maßnahmen gehören die Fortsetzung der Deutschen Sustainable Finance-Strategie, die Einrichtung eines Sustainable Finance-Beirats, die Förderung von Grünen Bundeswertpapieren sowie die Mitgestaltung der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainable Reporting Directive, um einheitliche und transparente ESG-Berichtsstandards zu gewährleisten.
Die BaFin hat eine neue Taskforce eingerichtet, die kurzfristig Ad-hoc- und Sonderprüfungen bei Unternehmen durchführen kann, um in dringenden Fällen vor Ort fundierte Informationen zu sammeln und regulatorische Auffälligkeiten zu klären. Diese interdisziplinäre Einheit, die mit forensischen Mitteln arbeitet, soll die Aufsicht stärken und ermöglicht der BaFin, bei Verdacht auf Gesetzesverstöße oder Gefährdung von Unternehmen schnell zu handeln.
Die BaFin hat eine Regulierungsänderung angekündigt, die sich auf die Anforderungen an die Finanzindustrie und Investoren bezieht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Meldepflichten und die Kommunikation mit der BaFin.
Bei der Veranstaltung in Berlin wurden die regulatorischen Ziele und Erwartungen an Finanzinstitute im Hinblick auf die EU-Offenlegungsverordnung und den Umgang mit ESG-Risiken thematisiert, wobei betont wurde, dass Unternehmen diese Risiken in ihren Risikomanagementsystemen angemessen berücksichtigen müssen.
Die BaFin hat das Positionslimit für weniger liquide Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse auf 10.000 handelbare Einheiten festgelegt, um den Handel an deutschen Handelsplätzen zu regulieren. Die Allgemeinverfügung tritt am 8. September 2022 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Positionslimits.
Die BaFin hat regulatorische Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, die Transparenz und Sicherheit im Finanzsektor zu erhöhen, insbesondere durch strengere Anforderungen an die Risikoberichterstattung und den Verbraucherschutz. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Finanzdienstleister ihre Kunden umfassend über Risiken und Produkte informieren.