Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung zur Anerkennung und Anwendung eines durchschnittlichen Mindestrisikogewichts für IRB-Ansatz-Institute in Bezug auf Risikopositionen gegenüber natürlichen Personen, die durch in den Niederlanden belegene Wohnimmobilien besichert sind, zu erlassen. Die Maßnahme basiert auf der Empfehlung der De Nederlandsche Bank und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken und soll die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber einem potenziellen Abschwung im niederländischen Wohnimmobilienmarkt stärken. Die Anwendung der Maßnahme erfolgt im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und dem Ausschuss für Finanzstabilität und wird sechs Wochen nach Bekanntgabe wirksam.
Die BaFin hat klargestellt, dass Depotüberträge innerhalb von maximal drei Wochen abgeschlossen sein müssen; bei Verzögerungen sind die Institute verpflichtet, den Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Zwischennachricht mit den Gründen für die Verzögerung zu übermitteln. Diese Regelung zielt darauf ab, die Transparenz und Effizienz bei Depotübertragungen zu erhöhen und Beschwerden über lange Bearbeitungszeiten zu reduzieren.
Die BaFin hat mit den Rundschreiben 6/2022 und 7/2022 neue regulatorische Vorgaben für weniger bedeutende Institute (LSIs) eingeführt, die die Anwendung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) konkretisieren. Insbesondere wird die Behandlung außerbilanzlicher Posten in der NSFR spezifiziert, während die neuen Wesentlichkeitskriterien für die jährliche Meldung sicherstellen, dass nur relevante Institute Bericht erstatten müssen, was eine Entlastung für viele Banken darstellt.
Die BaFin hat eine sektorübergreifende Pflicht zur Meldung wesentlicher Auslagerungen für alle beaufsichtigten Unternehmen eingeführt, die seit Januar 2022 gilt und insbesondere Banken und Wertpapierinstitute betrifft, während Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) einige neue Anforderungen beachten müssen. Die Meldungen erfolgen künftig über eine elektronische Plattform, um Konzentrationsrisiken und Abhängigkeiten von Dienstleistern besser zu überwachen und die Resilienz des Finanzmarktes zu stärken.
Die BaFin hat Änderungen bezüglich zusätzlicher Liquiditätsabflüsse in Verbindung mit anderen Produkten und Dienstleistungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 angekündigt. Diese Änderungen betreffen die Regulierung von Liquiditätsrisiken und sollen die Stabilität des Finanzsystems stärken.
Das Rundschreiben der BaFin spezifiziert das aufsichtliche Vorgehen in Bezug auf zusätzliche Liquiditätsabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen, die nicht unter die gängigen Abflusskategorien fallen. Es legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen gemeldet werden müssen und welche Abflussraten gelten. Die Änderungen treten mit Veröffentlichung in Kraft und sind ab dem 31.03.2023 anzuwenden.
Die BaFin hat Änderungen am Meldebogen für Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht, die eine detailliertere Berichterstattung über die Verwaltung von Immobilienfonds und die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien erfordern. Diese Änderungen sollen eine verbesserte Transparenz und Risikobewertung ermöglichen.
Die BaFin hat eine Regulierungsänderung veröffentlicht, die strengere Anforderungen an die Risikomanagementprozesse von Finanzinstituten stellt. Insbesondere müssen diese nun verstärkt auf die Identifizierung und Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Klimawandel und Nachhaltigkeit achten.
Die BaFin hebt die Positionslimits für Kontrakte der Art German Power Future (Base) und German Power Option (Base) der European Energy Exchange AG auf, da die durchschnittliche Anzahl offener Positionen unter 300.000 gefallen ist. Die Allgemeinverfügung tritt am 16. August 2022 in Kraft und kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe angefochten werden.
Das Rundschreiben der BaFin spezifiziert das aufsichtliche Vorgehen in Bezug auf zusätzliche Liquiditätsabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen, die nicht unter bestimmte Abflusskategorien fallen. Es legt fest, wie diese Abflüsse gemeldet werden müssen und welche Abflussraten für verschiedene Kategorien gelten. Die Neuerungen treten am 31.03.2023 in Kraft.
Die BaFin spezifiziert in einem Rundschreiben das aufsichtliche Vorgehen in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts gemäß CRR für außerbilanzielle Posten in der strukturellen Liquiditätsquote. Die Refinanzierungsanforderungen für Institute werden konkretisiert und die Meldewesenregelungen angepasst, um die Transparenz und Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.
Die BaFin spezifiziert in einem Rundschreiben das aufsichtliche Vorgehen in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts gemäß der geänderten CRR-Verordnung für außerbilanzielle Posten in der NSFR und sNSFR. Es werden Refinanzierungsanforderungen festgelegt, die ab dem Meldestichtag 31.03.2023 anzuwenden sind.
Die BaFin hat eine Regulierungsänderung bezüglich der stabilen Refinanzierung von außerbilanziellen Posten gemäß der geänderten Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angekündigt. Diese Änderung betrifft die Anforderungen an die Refinanzierung von außerbilanziellen Positionen gemäß Artikel 428p und 428aq.
Die BaFin hat regulatorische Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, den Verbraucherschutz zu stärken und die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen, indem sie neue Anforderungen an die Informationspflichten von Finanzdienstleistern festlegt. Zudem wurden Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und zur Verbesserung der Aufsicht über digitale Finanzprodukte angekündigt.