Nachrichten vom Mai 2022

Relevante Nachrichten

Konsultation des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Die Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1270 verpflichtet OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften, Nachhaltigkeitsrisiken fortlaufend zu bewerten und in ihre Prozesse, Systeme und internen Kontrollen zu integrieren. Die Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (KAVerOV) wird entsprechend angepasst und die öffentliche Konsultation läuft bis zum 8. Juni 2022.

25.5.2022Bafin
Abwicklungsfähig sein

Die BaFin hat am 20. Mai 2022 ein Rundschreiben zur Abwicklungsfähigkeit veröffentlicht, das Mindestanforderungen für Banken und gruppenangehörige Unternehmen festlegt, um deren Abwicklungsfähigkeit zu verbessern und eine einheitliche Anwendung innerhalb der Bankenunion zu gewährleisten. Die Institute müssen bis spätestens 1. Januar 2024 entsprechende Maßnahmen umsetzen, die unter anderem Governance, Verlustabsorptionskapazität, Liquiditätssicherung und Krisenkommunikation betreffen.

20.5.2022Bafin
Fünfe nicht gerade sein lassen: Aufsicht in Zeiten des digitalen Wandels

Die BaFin betont die Notwendigkeit, digitale Innovationen im Finanzsektor aktiv zu begleiten, ohne dabei die regulatorischen Standards zu lockern. Sie strebt an, durch transparente Kommunikation und effiziente Genehmigungsverfahren Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen, während sie gleichzeitig sicherstellt, dass alle Marktteilnehmer, unabhängig von ihrer Größe, gleich behandelt werden und die damit verbundenen Risiken angemessen überwacht werden.

18.5.2022Bafin
Zukunft ohne Aufsicht? Decentralised Finance als Herausforderung für die Finanzaufsicht

Die BaFin betont die Notwendigkeit spezifischer regulatorischer Rahmenbedingungen für den DeFi-Markt, um Verbraucher zu schützen und systemische Risiken zu vermeiden, während gleichzeitig innovative Ansätze gefördert werden sollen. Es wird gefordert, dass neue Angebote nicht besser reguliert werden als traditionelle Finanzdienstleistungen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und einen fragmentierten Markt zu verhindern.

16.5.2022Bafin
Aufhebung der Allgemeinverfügung nach § 4 Absatz 1 Satz 4 (jetzt: Satz 5) des Pfandbriefgesetzes ( PfandBG ) zur Zulassung von inländischen Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2 zur Deckung nach dem Pfandbriefgesetz vom 22.12.2014

Ab dem 08.07.2022 wird die Allgemeinverfügung zur Zulassung von inländischen Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2 zur Pfandbriefdeckung gemäß PfandBG widerrufen. Die Änderung ermöglicht es, Forderungen ungeachtet ihrer Ursprungslaufzeit zur Pfandbriefdeckung zuzulassen, wodurch die Rechtsgrundlage für die bisherige Allgemeinverfügung entfällt.

3.5.2022Bafin

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