Die BaFin hat die Nutzung von derivativen Finanzinstrumenten durch Versicherer reguliert, indem sie deren Einsatz auf Risikominderung und effiziente Portfolioverwaltung beschränkt und klare Anforderungen an das Risikomanagement sowie die Transparenz der Berichterstattung stellt. In den letzten Jahren hat der Derivateeinsatz zur Währungsabsicherung und zur Ertragssteigerung zugenommen, während die Aufsicht die Unternehmen auffordert, die damit verbundenen Risiken kritisch zu bewerten.
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben in einem Konsultationspapier die regulatorischen Anforderungen für den Einsatz von Maschinellem Lernen (ML) in internen Risikomodellen von Banken und Versicherern thematisiert, wobei die Genehmigungspflicht für interne Modelle betont wurde. Die Konsultation ergab, dass das bestehende regulatorische Rahmenwerk als ausreichend angesehen wird, während die Erklärbarkeit von ML-Methoden und die Qualität der Daten als zentrale Kriterien für deren erfolgreichen Einsatz hervorgehoben wurden.
Die BaFin hat eine Produktinterventionsmaßnahme erlassen, die die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten an Kleinanleger in Deutschland untersagt, um erhebliche Anlegerschutzbedenken zu adressieren, die sich aus den hohen Verlustrisiken und der Komplexität dieser Finanzinstrumente ergeben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Kleinanleger vor potenziellen Verlusten zu schützen, die über ihr investiertes Kapital hinausgehen können, und stellt sicher, dass sie weiterhin Zugang zu Futures ohne Nachschusspflichten haben.
Die BaFin plant, eine Maßnahme gemäß der MiFIR-Verordnung zu erlassen und fordert bis zum 17. März 2022 Stellungnahmen dazu. Interessierte Parteien können sich zu den geplanten regulatorischen Änderungen äußern.
Ab dem 17. Februar 2022 können Institute, Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften, die von der BaFin beaufsichtigt werden, elektronische Anzeigen über die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen einreichen. In Zukunft sollen auch weitere Anzeigen, wie die Absicht der Bestellung von Geschäftsleitern, elektronisch eingereicht werden können. Die Deutsche Bundesbank und die BaFin verzichten vorerst auf die nochmalige Einreichung von Anzeigen in Papierform, wenn sie elektronisch übermittelt werden.
Die BaFin stellt klar, dass Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende haben müssen, um einen kontinuierlichen Versicherungsschutz für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Versicherer, die unterjährige Kündigungen oder zu kurze Kündigungsfristen anbieten, müssen mit regulatorischen Maßnahmen rechnen.
Die BaFin hat ihre Hinweisgeberstelle und die neue Market Contact Group (MCG) ausgebaut, um Hinweise von Whistleblowern und Marktteilnehmern effektiver zu prüfen und zu filtern. Dies umfasst die Einführung eines anonymen elektronischen Hinweisgebersystems sowie den rechtlichen Schutz von Whistleblowern, um Fehlverhalten bei beaufsichtigten Unternehmen besser aufdecken und verhindern zu können.