Die europäische Offenlegungsverordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und -berater ab dem 10. März 2021 zur Transparenz über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte, indem sie ökologische und soziale Kriterien offenlegen. Unklarheiten bestehen jedoch bezüglich der Anwendung auf bestimmte Kapitalverwaltungsgesellschaften und der genauen Definition nachhaltiger Finanzprodukte, während die endgültigen Regelungen durch noch ausstehende delegierte Rechtsakte bis frühestens 2022 konkretisiert werden sollen.
Die BaFin hat der EIOPA-Stellungnahme zur Überprüfung des Solvency-II-Regelwerks zugestimmt, die eine stärkere Risikoorientierung, Anpassungen bei langfristigen Garantien und eine Verbesserung der Reporting-Anforderungen vorschlägt. Wichtige Änderungen umfassen die Einführung eines neuen Extrapolationsverfahrens für Zinsstrukturkurven, eine Rekalibrierung der Kapitalanforderungen sowie Erleichterungen für risikoarme Versicherer, während die makroprudenzielle Perspektive in die Aufsicht integriert werden soll.
Bis zum 1. Januar 2032 müssen alle deutschen Lebensversicherer ihre Solvenzkapitalanforderung (SCR) zu mindestens 100 Prozent mit Eigenmitteln decken, wobei die BaFin konkrete und ambitionierte Maßnahmen sowie nachvollziehbare Fortschrittsberichte von den Unternehmen erwartet, um sicherzustellen, dass sie diese Anforderungen ohne Übergangsmaßnahmen erfüllen können. Die BaFin wird Unternehmen, deren Berichte unzureichend sind, zur Nachbesserung auffordern und legt besonderen Wert auf realistische Annahmen, detaillierte Prognosen und die Analyse von Risiken und Unsicherheiten.