Das Rundschreiben 07/2019 der BaFin enthält aktualisierte Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Es beinhaltet strengere Regeln und Anforderungen zur Sicherung von Kundenfinanzinstrumenten und zur Vermeidung von Missbrauch im Depotgeschäft.
Das Rundschreiben 06/2019 der BaFin beinhaltet neue Anforderungen zur Messung, Steuerung und Offenlegung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch von Kreditinstituten. Es legt unter anderem fest, dass Banken ihre Zinsänderungsrisiken regelmäßig überwachen und angemessen steuern müssen, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Die BaFin hat das Rundschreiben 9/2018 (BA) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch überarbeitet, um die neuen EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos umzusetzen. Die Institute müssen die neuen Berechnungsvorgaben berücksichtigen und die aufsichtlichen Zinsschockszenarien zum Meldestichtag 31.12.2019 erstmalig melden.
Die BaFin hat neue Positionslimits für Warenderivate der European Energy Exchange AG festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Die Limits betragen 4.005 Lots für den Spot-Monat und 4.005 Lots für andere Monate und treten am 2. August 2019 in Kraft.