Die BaFin plant, die Anforderungen an die Risikotragfähigkeit von Versicherungsunternehmen zu verschärfen, indem sie eine stärkere Einbindung des Risikomanagements in die Unternehmensstrategie fordert. Zudem sollen die Anforderungen an die Offenlegung von Risikoinformationen erhöht werden.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Risikomanagement-Funktion von Kapitalverwaltungsgesellschaften zu verschärfen, insbesondere in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualifikation der Risikomanager. Zudem sollen die Meldepflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften erweitert werden, um die Transparenz und Überwachung zu verbessern.
Die BaFin plant, die Anforderungen an die Vergütungssysteme von Versicherungsunternehmen zu verschärfen, um Anreize für risikoreiches Verhalten zu reduzieren und die langfristige Stabilität der Unternehmen zu fördern. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Offenlegungspflichten, die Governance-Strukturen und die Anreizsysteme der Unternehmen.
Die BaFin hat Änderungen an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die Prüfung von Abschlüssen von Unternehmen vorgenommen, um die Qualität der Abschlussprüfungen zu verbessern. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Prüfung von Wertminderungen, die Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse und die Zusammenarbeit zwischen Prüfern und Aufsichtsbehörden.
Die BaFin plant, die Leitlinien der EBA zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten gemäß CRR in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen. Interessierte können bis zum 24.05.2019 Stellungnahmen dazu abgeben.
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