Die BaFin hat eine Neufassung des Rundschreibens 9/2018 für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vorgelegt, um die neuen EBA-Leitlinien umzusetzen. Wesentliche Änderungen beinhalten sechs zusätzliche Zinsszenarien, eine neue Berechnung der Verluste im Verhältnis zum Kernkapital und die Möglichkeit, Gewinne bei der Aggregation von Fremdwährungspositionen zu verrechnen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. April 2019 eingereicht werden.
Die BaFin plant eine Neufassung des Rundschreibens 9/2018 zur Regulierung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Die Änderungen betreffen unter anderem die Anforderungen an das Risikomanagement und die Offenlegungspflichten von Banken.
Die BaFin plant Änderungen an den Vorschriften zur Vergütung von Instituten, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten und die Anpassung der Regelungen zur variablen Vergütung. Diese Änderungen sollen eine angemessene Vergütungspolitik sicherstellen und Risiken im Finanzsektor reduzieren.
Der BVI hat in seiner Stellungnahme zur Konsultation 05/2019 der BaFin regulatorische Änderungen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorgeschlagen, um die Transparenz und Effizienz des Marktes zu verbessern. Dabei wurden insbesondere Anforderungen an die Offenlegung von Informationen und die Überwachung von Risiken hervorgehoben.
Die BaFin plant redaktionelle Änderungen in der Institutsvergütungsverordnung aufgrund der Änderung des Kreditwesengesetzes durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz. Risikoträger in bedeutenden Instituten sollen im Hinblick auf den Kündigungsschutz leitenden Angestellten gleichgestellt werden, was eine Anpassung der Verordnung erforderlich macht. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 27. März 2019 eingereicht werden.
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