Die BaFin plant eine Änderung der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und fordert Stellungnahmen dazu bis zum 31.01.2019. Die eingereichten Stellungnahmen sollen auf der BaFin-Internetseite veröffentlicht werden, es sei denn, die Einreicher widersprechen.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Kreditinstituten in Form von eingetragenen Genossenschaften die Erlaubnis zur Einstufung neuer Geschäftsanteile als harte Kernkapitalinstrumente gemäß EU-Verordnung erteilt. Zudem wird die Genehmigung zur Rückzahlung von Geschäftsguthaben unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, um die Solvabilitätslage zu sichern. Die Verfügung ist befristet bis zum 31.12.2019 und kann widerrufen werden.
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