Die BaFin plant, die Leitlinien zur Ausfalldefinition gemäß CRR und zur PD- und LGD-Schätzung zu übernehmen, mit Ausnahme einiger Absätze. Die Konsultation läuft bis zum 01.02.2019 und soll die Verwaltungspraxis der BaFin mit der EZB harmonisieren.
Die BaFin hat einen Entwurf für eine aktualisierte Auslegungshilfe zum Abschirmungsgesetz veröffentlicht, um auf neue Fragestellungen einzugehen, die sich aus der praktischen Umsetzung ergeben haben. Die aktualisierte Fassung soll die Anwenderfreundlichkeit erhöhen und ermöglicht eine leichtere Ergänzung in Zukunft. Stellungnahmen können bis zum 28.02.2019 eingereicht werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant eine neue Allgemeinverfügung, die die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Differenzgeschäften (CFDs) an Kleinanleger stark einschränkt, um den Anlegerschutz zu erhöhen. Zentrale Maßnahmen umfassen ein Verbot von Nachschusspflichten, die Einführung von Hebelbegrenzungen und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Risikowarnungen, um die erheblichen Risiken und Verluste, die Kleinanleger bei diesen hochriskanten Finanzinstrumenten erleiden können, zu minimieren.
Das Bankenpaket der BaFin umfasst wesentliche regulatorische Änderungen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit europäischer Banken, darunter verschärfte Eigenmittelanforderungen, die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote und einer strukturellen Liquiditätsquote sowie Erleichterungen für kleine, nicht komplexe Institute. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden verbessert, und es werden neue Regelungen zur Abwicklung von Banken sowie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt.
Die BaFin hat im Jahr 2018 in 86 Fällen gegen Betreiber unerlaubter Geschäfte eingegriffen, wobei die meisten Betreiber die Erlaubnispflicht nicht erkannten und ihre Aktivitäten ohne formelle Anordnungen einstellten. Die BaFin setzt gewerbepolizeiliche Mittel ein, um sicherzustellen, dass Unternehmen die erforderlichen Erlaubnisse für ihre Geschäfte einholen, und warnt insbesondere vor den Risiken von unerlaubten Finanzdienstleistungen im Internet, einschließlich Initial Coin Offerings (ICOs) und nicht lizenzierten Handelsplattformen.
Die BaFin hat neue Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz veröffentlicht, die alle unter ihrer Aufsicht stehenden Verpflichteten unterstützen sollen, ihre Kundensorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen gemäß einem risikobasierten Ansatz ordnungsgemäß umzusetzen. Die Hinweise beinhalten auch Erläuterungen zu gesetzlichen Neuerungen, wie dem Konzept des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten, und betonen die zentrale Rolle des Geldwäschebeauftragten in den Institutionen.
Die BaFin erlaubt Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die einen Handelsplatz betreiben, die Veröffentlichung von Geschäften zu einem späteren Zeitpunkt als vorgeschrieben. Diese Regelung tritt am 02.01.2019 in Kraft und ist bis zum 01.01.2020 befristet. Die BaFin behält sich vor, die Regelung jederzeit zu widerrufen.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, um die Transparenz und Effizienz des Finanzmarktes zu gewährleisten. Die Verfügung tritt am 02.01.2019 in Kraft und ist bis zum 01.01.2020 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin gestattet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Geschäfte später als vorgeschrieben gemäß MiFIR zu veröffentlichen, um die Transparenz und Effizienz des Finanzmarktes zu wahren. Die Verfügung tritt am 02.01.2019 in Kraft und ist bis zum 01.01.2020 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin hat in einem Workshop zur Integration von ESG-Kriterien in die Anlage- und Risikoprozesse von Versicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung regulatorische Neuerungen vorgestellt, die insbesondere durch die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission und die EbAV-II-Richtlinie geprägt sind. Diese Vorschriften verlangen unter anderem von Pensionskassen und Pensionsfonds, schriftliche Erklärungen zu ihren Anlagepolitiken abzugeben, die die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten umfassen, während die Unternehmen eine individuelle Herangehensweise an die Definition von ESG-Kriterien betonen und sich positiv zu den künftigen regulatorischen Anforderungen äußern.
Die BaFin intensiviert ihre Aufsicht über das Marktverhalten von Versicherern, um den Verbraucherschutz zu stärken, indem sie sich an den europäischen Standards orientiert und mit EIOPA zusammenarbeitet. Ein zentrales Ziel ist die Entwicklung eines Rahmenwerks zur Analyse von Risiken im Lebenszyklus von Versicherungsverträgen sowie die Schaffung eines Frühwarnsystems zur Identifizierung verbrauchergefährdenden Marktverhaltens.
Die BaFin berichtet, dass die europäische Versicherungsbranche insgesamt robust ist, jedoch die Stressszenarien eines Zinsrückgangs und Zinsanstiegs zu einem signifikanten Rückgang der Eigenmittelbedeckung der regulatorischen Kapitalanforderungen führen könnten, was jedoch verkraftbar ist. Der EIOPA-Stresstest 2018, an dem auch deutsche Versicherungsgruppen teilnahmen, identifizierte Risiken, ohne zusätzliche Eigenmittelanforderungen zu generieren, und zeigte, dass deutsche Versicherer, trotz Herausforderungen durch die Niedrigzinsphase, insgesamt krisenfest sind.