Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant ein Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger, um den erheblichen Anlegerschutzbedenken aufgrund der hohen Verlustrisiken und der komplexen Natur dieser Finanzinstrumente Rechnung zu tragen. Das Verbot tritt nach Ablauf der Geltungsdauer einer vorherigen ESMA-Maßnahme in Kraft und schließt bestimmte Ausnahmen für binäre Optionen mit längeren Laufzeiten und vollständiger Absicherung ein.
Die BaFin berichtet über den EBA-Stresstest, der die Widerstandsfähigkeit der 48 größten europäischen Banken, darunter acht deutsche Kreditinstitute, in einem makroökonomischen Stressszenario prüfte, das von der ESRB entworfen wurde. Der Test zeigt, dass Deutschlands BIP in einem simulierten Stressszenario um 3,3 Prozent sinken könnte, was historisch beispiellos wäre, während parallel die EZB einen eigenen Stresstest für bedeutende Kreditinstitute durchführte, der ähnliche Methoden anwendete.
Die BaFin hat die Berechnungsmethode der Zinszusatzreserve (ZZR) modifiziert, um das Wachstum der Reserve in Zeiten niedriger Zinsen zu dämpfen, indem der Referenzzins künftig nur innerhalb eines festgelegten Korridors angepasst werden kann. Diese Änderung soll den Lebensversicherern mehr Flexibilität in der Kapitalanlage bieten und die finanzielle Belastung für Kunden mit niedrigeren Zinsgarantien reduzieren, ohne die bestehenden Garantieversprechen zu gefährden.
Die BaFin betont die Bedeutung des Proportionalitätsprinzips im Rahmen von Solvency II und anderen Regulierungen, um die Aufsicht an den spezifischen Risiken der beaufsichtigten Unternehmen auszurichten. Bei der Jahreskonferenz wurden auch die Herausforderungen und Chancen nachhaltiger Investments sowie die Notwendigkeit einer klaren Regelung zu Provisionsanreizen diskutiert, während ein Gesamt-Review des Solvency II-Regelwerks für 2020 angekündigt wurde.