Die Änderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) betreffen die Festlegung der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171. Die Anpassungen zielen darauf ab, die Ausfalldefinition für Eigenmittelanforderungen an Institute zu harmonisieren und beinhalten eine Anpassung der Schwellenwerte für Risikopositionen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 06. November 2018 eingereicht werden.
Die BaFin beteiligt sich aktiv an der Aufsicht über bedeutende Banken im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), indem sie gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und anderen nationalen Aufsichtsbehörden in sogenannten Gemeinsamen Aufsichtsteams (JSTs) arbeitet. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine risikoorientierte und vergleichende Aufsicht, die auf einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der Eurozone abzielt, während die BaFin gleichzeitig ihre Expertise in die Aufsicht über weniger bedeutende Institute einbringt.
Die BaFin hat die Anforderungen an die Geeignetheitserklärung für Anlageempfehlungen geändert, indem sie formale Dokumentationspflichten reduziert und die Übergabe der Erklärung vor dem Vertragsschluss festlegt. Diese Erklärung muss nun schriftlich darlegen, warum ein empfohlenes Finanzinstrument für den Kunden geeignet ist, und ermöglicht es dem Kunden, die Empfehlung nachvollziehbar zu prüfen.
Die BaFin hat bei der Überprüfung von 50 Crowdinvesting-Plattformen festgestellt, dass etwa 70 Prozent von ihnen gegen die Werbe- und Veröffentlichungspflichten des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) verstoßen, insbesondere in Bezug auf die ordnungsgemäße Hervorhebung von Risiko- und Rendite-Warnhinweisen. Die BaFin hat die Plattformbetreiber über die Mängel informiert und ihnen die Möglichkeit gegeben, diese zu beheben, während sie gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften verstärkt überwacht.
Die BaFin hat eine Marktuntersuchung zu Online-Brokerage-Tools durchgeführt, um die Berechnung des indikativen Orderwerts zu überprüfen, da diese häufig nicht die aktuellen Geld- und Briefkurse berücksichtigen, was zu erheblichen Preisabweichungen und unerwarteten Kosten für Anleger führen kann. Die Untersuchung ergab, dass Banken geeignete Sicherungsmechanismen implementieren sollten, um Anleger vor nachteiligen Orderausführungen zu schützen, insbesondere bei illiquiden Wertpapieren und Orders ohne Preislimit.
Die BaFin hat festgestellt, dass Versicherungsunternehmen, die im Vorjahr wegen Defiziten angesprochen wurden, ihre Mängel im Solvabilitäts- und Finanzbericht (SFCR) 2017 überwiegend behoben haben, jedoch das geforderte Qualitätsniveau weiterhin nicht vollständig erreicht ist. Die Aufsicht erwartet von den Unternehmen, ihre Berichte weiter zu optimieren, insbesondere in Bezug auf die Vollständigkeit und Detailtiefe der Informationen sowie die Offenlegung relevanter Zusatzinformationen.
Die BaFin plant, ein neues Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Phelix Power DE Future (Peak) der European Energy Exchange AG (EEX) festzulegen, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten. Das Positionslimit wird auf 8.432.622 MWh für den Spot-Monat und 4.621.611 MWh für andere Monate festgelegt und tritt am 9. Oktober 2018 in Kraft. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet, um das öffentliche Interesse an geordneten Märkten zu wahren.
Die BaFin plant, ein neues Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Phelix Power DE Future (Base) und Phelix Power DE Option (Base) der European Energy Exchange AG (EEX) festzulegen. Das Positionslimit wird auf 40.416.961 MWh für den Spot-Monat und 209.747.820 MWh für andere Monate festgesetzt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten. Die Allgemeinverfügung tritt am 9. Oktober 2018 in Kraft und ersetzt die zuvor geltenden Positionslimits.