Die CPMI und IOSCO haben in einer Folgebewertung von Zentralen Gegenparteien (CCPs) Fortschritte bei der Umsetzung von Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen festgestellt, jedoch auch Lücken in der Sanierungsplanung, Kreditrisikosteuerung und im Liquiditätsrisikomanagement identifiziert. Sie fordern nationale Aufsichtsbehörden auf, sicherzustellen, dass die CCPs die erforderlichen Schritte zur vollständigen Einhaltung dieser Prinzipien unternehmen.
Die BaFin plant die Einführung von elektronischen Stimmrechtsmitteilungen und die Anpassung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung. Zudem wird die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung um die Prüfpflicht hinsichtlich MiFIR ergänzt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 08. Juni 2018 per E-Mail eingereicht werden.
Die neue Änderungsrichtlinie der BaFin verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Kontenregistern und zur Eindämmung des Missbrauchs anonymer Zahlungsmittel zur Terrorismusfinanzierung, einschließlich der Einbeziehung von Umtauschplattformen und Wallet-Providern in die geldwäscherechtlichen Regelungen. Zudem wird der Schwellenwert für die Kundenidentifizierung bei E-Geld-Prepaid-Karten von 250 auf 150 Euro gesenkt, während der Zugang zu Transparenzregistern künftig öffentlich sein muss, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerkriminalität zu verbessern.
Die BaFin verstärkt ihre Aufsicht hinsichtlich nachhaltiger Finanzwirtschaft, indem sie Umwelt-, soziale und Governance-Risiken systematisch in das Risikomanagement der beaufsichtigten Unternehmen integriert und internationale Standards fördert. Ziel ist es, die Kapitalallokation zu optimieren und die Stabilität des Finanzmarktes zu sichern, während gleichzeitig die Unternehmen dazu angehalten werden, eigene Methoden zur Berücksichtigung dieser Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln.
Das Rundschreiben der BaFin legt eine Verwaltungspraxis für den Umgang mit Beschwerden bei beaufsichtigten Unternehmen fest, um die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung umzusetzen. Es gilt für verschiedene Finanzinstitute und beinhaltet Anforderungen an interne Vorkehrungen und Verfahren zur Beschwerdebearbeitung.
Die BaFin hat das Notifikationsverfahren für deutsche Versicherungsunternehmen, die im EU- oder EWR-Ausland tätig werden möchten, aktualisiert, indem sie erweiterte Informationsanforderungen für die Aufsicht über grenzüberschreitende Tätigkeiten eingeführt hat. Dazu gehören Angaben zu leitenden Personen, Gruppenstrukturen, Vertriebswegen und Risikomanagement, um die Aufsicht der Tätigkeitsländer zu stärken und die Effizienz des Notifikationsverfahrens zu verbessern.