Die BaFin hat einen Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot) zur Konsultation veröffentlicht. Das Rundschreiben soll eine Übersicht der aufsichtsrechtlichen Vorgaben bieten und die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen wiedergeben. Stellungnahmen können bis zum 8. Juni 2018 per E-Mail abgegeben werden.
Die BaFin hat in ihrem Rundschreiben umfassende regulatorische Anforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen konkretisiert, die sich auf die Einhaltung von Vorschriften zur Produktgovernance, Interessenkonflikten, Compliance-Funktionen und der Dokumentation von Kundeninformationen beziehen. Die neuen Vorgaben betonen die Verantwortung der Geschäftsleitung für die ordnungsgemäße Umsetzung der regulatorischen Anforderungen und fordern eine transparente Kommunikation über Risiken und Kosten von Finanzinstrumenten, um den Anlegerschutz zu stärken.
Die BaFin hat eine Mindestaufzeichnungsliste nach § 83 Abs. 11 WpHG für Finanzdienstleistungsunternehmen eingeführt, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Handelsentscheidungen zu verbessern. Diese Liste enthält detaillierte Anforderungen an die Dokumentation von Handelsaktivitäten, um die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zu gewährleisten.
Die BaFin hat eine Änderung der Anlage BT 12.2 veröffentlicht, die die Anforderungen an Beschwerdeberichte gemäß Art. 26 Abs. 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 konkretisiert. Finanzdienstleister müssen nun detaillierte Informationen über Beschwerden von Verbrauchern sammeln, analysieren und dokumentieren, um die Transparenz und Qualität der Beschwerdebehandlung zu verbessern.
Die BaFin hat Änderungen an den Vorschriften für Wertpapierdienstleistungsunternehmen angekündigt, die eine stärkere Überwachung und Regulierung des Marktes vorsehen. Dazu gehören strengere Anforderungen an die Risikokontrolle, die Transparenz von Handelsaktivitäten und die Meldung von verdächtigen Transaktionen.
Die BaFin hat eine aktualisierte Liste der Aufsichtsbehörden in Drittstaaten veröffentlicht, mit denen sie eine Kooperationsvereinbarung gemäß Art. 32 Abs. 1b) DV unterhält. Diese Änderung zeigt die Bemühungen der BaFin, die Zusammenarbeit mit internationalen Aufsichtsbehörden zu stärken und die grenzüberschreitende Regulierung zu verbessern.
Die BaFin hat den regulatorischen Rahmen für Cloud-Computing konkretisiert, indem sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Auslagerungen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen klarstellt, insbesondere in Bezug auf Informations- und Prüfungsrechte. Zukünftige Rundschreiben sollen weitere Erwartungen an Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds definieren, während eine spezielle Orientierungshilfe zur Anwendung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Cloud-Computing-Bereich in Planung ist.
Die BaFin hat seit dem 1. Januar 2023 die Abwicklungsfunktionen der ehemaligen FMSA übernommen, was die Allfinanzaufsicht stärkt und eine umfassendere Regulierung von Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel ermöglicht. Zudem wird der Handel mit Kryptowährungen als Finanzinstrument eingestuft, was neue Anforderungen an die Erlaubnispflicht und Geldwäscheprävention mit sich bringt, während die BaFin aktiv an der nationalen Risikoanalyse zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitwirkt.
Die BaFin hat in einer Konferenz die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Finanzbranche erörtert und betont, dass sowohl etablierte Banken als auch Fintechs voneinander profitieren können, während der Wettbewerb weiterhin bestehen bleibt. Die Regulierungsbehörde verfolgt eine Drei-Säulen-Strategie, die sich auf neue Geschäftsmodelle, IT-Sicherheitsanforderungen und die Anpassung ihrer eigenen Strukturen konzentriert, um den Herausforderungen der digitalen Transformation gerecht zu werden und das Vertrauen der Kunden zu sichern.
Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung zur Genehmigung des Nettoausweises von Zu- und Abflüssen aus Weiterleitungs- und Konsortialkrediten gemäß Artikel 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 zu erlassen. Kreditinstitute müssen vorherige Genehmigung beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen Liquiditätsabfluss abzüglich eines Zuflusses zu berechnen.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Dutch Financial Power Future (Base) der European Energy Exchange AG festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Das Limit beträgt 4.660.649 MWh für den Spot-Monat und 3.078.107 MWh für andere Monate und tritt am 25. April 2018 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um das öffentliche Interesse an geordneten Märkten zu wahren.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Phelix DE/ATOTF Baseload Future an der OTF der EEX festgelegt. Das Limit beträgt 34.074.356 MWh für den Spot-Monat und 15.606.156 MWh für andere Monate und tritt am 25. April 2018 in Kraft. Die Verfügung dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art PXE Hungarian Financial Future (Base) der European Energy Exchange AG festgelegt. Das Limit beträgt 2.219.844 MWh für den Spot-Monat und 2.991.319 MWh für andere Monate. Die Regelung dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen.
Die BaFin hat die Anforderungen an die jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherern gemäß § 155 VVG konkretisiert, um sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer umfassend über ihre Ansprüche, einschließlich Rückkaufswert, Todesfallleistung und garantierter Überschussbeteiligung informiert werden. Diese Änderungen, die am 1. Juli 2018 in Kraft traten, zielen darauf ab, die Transparenz und Verständlichkeit der Informationen für Verbraucher zu erhöhen und sicherzustellen, dass alle relevanten Werte klar ausgewiesen werden.
Die neuen VAIT (Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) dienen als zentraler Rahmen für die IT-Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds in Deutschland, insbesondere zur Stärkung des IT-Risikobewusstseins auf Führungsebene. Sie konkretisieren bestehende Anforderungen an IT-Management, Informationssicherheit und Projektmanagement, ohne neue Verpflichtungen einzuführen, und setzen auf ein Proportionalitätsprinzip, das die Anforderungen an die Unternehmensgröße und -komplexität anpasst.