Die BaFin hat die Ergebnisse eines Quervergleichs von Sanierungsplänen deutscher Banken veröffentlicht, der zeigt, dass viele Institute die von der EBA geforderten Pflichtkategorien für Sanierungsindikatoren nicht vollständig berücksichtigen, insbesondere in den Bereichen Liquidität, Rentabilität und Qualität der Vermögenswerte. Zudem nutzen die Institute häufig Standardindikatoren und zeigen eine Präferenz für Handlungsoptionen wie Risikoreduzierung und Kapitalerhöhungen, während andere Maßnahmen wie Kosteneinsparungen seltener in Betracht gezogen werden.
Die BaFin hat die Kennzeichnungspflicht für die Weiterleitung von Kauf- und Tauschangeboten durch depotführende Institute aktualisiert, um den Verbraucherschutz zu stärken; diese Institute müssen nun deutlich darauf hinweisen, dass sie keine Verantwortung für die Angebote übernehmen und die Anleger selbst die Informationen prüfen müssen. Zudem wird zwischen Angeboten, die unter das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) fallen und somit BaFin-Aufsicht unterliegen, und solchen, die nicht reguliert sind, unterschieden, wobei letztere besondere Vorsicht erfordern.
Die BaFin hat ein Hinweisschreiben veröffentlicht, das Marktteilnehmer über die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit Initial Coin Offerings (ICOs) und Token informiert, da diese je nach Ausgestaltung als Finanzinstrumente, Wertpapiere oder Vermögensanlagen eingestuft werden können. Es wird betont, dass eine individuelle Prüfung der Token notwendig ist und bei Unsicherheiten die BaFin kontaktiert werden sollte, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die BaFin hat eine Überarbeitung der Regelungen zu Sovereign Exposures initiiert, um die Nullrisikogewichtung von Staatsanleihen zu überprüfen und eine positive Risikogewichtung sowie Großkreditbeschränkungen einzuführen, um die Risiken in Bankbilanzen zu reduzieren und eine gesunde Entkoppelung zwischen Staatsfinanzierung und Banken zu gewährleisten. Diese Änderungen sind Teil der Diskussionen im Basler Ausschuss und sollen sicherstellen, dass Banken angemessene Eigenkapitalanforderungen erfüllen, um die Stabilität des Finanzsystems zu fördern.
Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines Positionslimits für Warenderivatekontrakte der Art Phelix DE/ATOTFBaseload Future zu erlassen. Das Positionslimit wird auf 34.074.356 MWh für den Spot-Monat und 15.606.156 MWh für andere Monate festgesetzt. Die Verfügung tritt am 19. April 2018 in Kraft und dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um Positionslimits für Warenderivate festzulegen. Die Limits für den PXE Hungarian Financial Future (Base) Kontrakt der EEX werden auf 2.219.844 MWh für den Spot-Monat und 2.991.319 MWh für andere Monate festgesetzt. Die Entscheidung basiert auf den neuen Regelungen des WpHG und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/591, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin plant, ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Dutch Financial Power Future (Base) der European Energy Exchange AG festzulegen. Das Limit beträgt 4.660.649 MWh für den Spot-Monat und 3.078.107 MWh für andere Monate. Die Regelung tritt am 19. April 2018 in Kraft und dient der Verhinderung von Marktmissbrauch und der Sicherstellung geordneter Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen.