Nachrichten vom Februar 2018

Relevante Nachrichten

Internes Kontrollsystem: Marktuntersuchung der BaFin bei Banken und Sparkassen

Die BaFin hat in einer Marktuntersuchung festgestellt, dass alle befragten Kreditinstitute über ein funktionierendes Internes Kontrollsystem (IKS) verfügen, jedoch in bestimmten Bereichen Optimierungspotenzial besteht. Die Untersuchung ergab Unterschiede in der Durchführung und Dokumentation der Kontrollhandlungen, wobei zentrale Modelle tendenziell intensivere Kontrollen aufweisen als dezentrale, und empfahl eine engmaschigere und strukturierte Ausgestaltung der Kontrollprozesse sowie die Implementierung transparenter Eskalationsverfahren.

15.2.2018Bafin
Konsultation 02/2018 - Änderung der Anzeigenverordnung

Die BaFin plant, die Anzeigenverordnung im Hinblick auf die aufsichtliche Eignungsüberprüfung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen anzupassen. Diese Änderungen sind erforderlich, um den Anforderungen der Europäischen Zentralbank und der neuen Leitlinien von EBA und ESMA gerecht zu werden.

7.2.2018Bafin

Irrelevante Nachrichten

Produktfreigabeverfahren: Anforderungen an Produkthersteller und Vertreiber

Die BaFin hat Änderungen im Produktfreigabeverfahren für (Erst-)Versicherungsunternehmen unter Solvency II angekündigt, die ab dem 23. Februar 2018 gelten, wobei insbesondere eine Produktfreigabepolitik entwickelt werden muss, die Anforderungen an Produkthersteller und -vertreiber definiert. Zudem wird ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Anpassung des Rundschreibens zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern und zum Risikomanagement im Vertrieb durchgeführt, um eine einheitliche Umsetzung der neuen Vorschriften der Versicherungsvertriebsrichtlinie sicherzustellen.

15.2.2018Bafin
Run-Off : Schutz der Kunden in der Lebensversicherung

Die BaFin hat neue regulatorische Anforderungen für den Run-Off von Lebensversicherungen eingeführt, die sowohl interne als auch externe Abwicklungen betreffen. Dabei wird sichergestellt, dass die Belange der Versicherten gewahrt bleiben, indem die Aufsicht die Kapitalausstattung, das Risikomanagement und die Einhaltung von Berichtspflichten der abwickelnden Unternehmen streng überwacht.

15.2.2018Bafin
Allgemeinverfügung gemäß §§ 54 Abs. 1, 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. Art. 14 Buchstabe a der Delegierten Verordnung ( EU ) 2017/591 der Kommission vom 1. Dezember 2016 zur Festsetzung eines Positionslimits für Phelix Power DE Future (Peak) Kontrakte

Die BaFin hat ein Positionslimit für Phelix Power DEFuture (Peak) Warenderivatekontrakte der EEX festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Das Limit beträgt 5.431.272 MWh für den Spot-Monat und 2.424.134 MWh für andere Monate und tritt am 8. Februar 2018 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um das öffentliche Interesse an geordneten Märkten zu wahren.

7.2.2018Bafin
Allgemeinverfügung gemäß §§ 54 Abs. 1, 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. Art. 14 Buchstabe a der Delegierten Verordnung ( EU ) 2017/591 der Kommission vom 1. Dezember 2016 zur Festsetzung eines Positionslimits für PXE Czech Financial Future (Base) Kontrakte

Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art PXE CzechFinancialFuture(Base) der European Energy Exchange AG festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Das Limit beträgt 3.446.281 MWh für den Spot-Monat und 4.176.845 MWh für andere Monate und tritt am 8. Februar 2018 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um das öffentliche Interesse an geordneten Märkten zu wahren.

7.2.2018Bafin
Allgemeinverfügung gemäß §§ 54 Abs. 1, 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. Art. 14 Buchstabe a der Delegierten Verordnung ( EU ) 2017/591 der Kommission vom 1. Dezember 2016 zur Festsetzung eines Positionslimits für Phelix Power DE Future (Base) Kontrakte und Phelix Power DE Option (Base) Kontrakte

Die BaFin hat ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der European Energy Exchange AG festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Das Limit beträgt 39.047.554 MWh für den Spot-Monat und 76.172.459 MWh für andere Monate und tritt am 8. Februar 2018 in Kraft. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um das öffentliche Interesse an geordneten Märkten zu wahren.

7.2.2018Bafin