Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung gemäß MiFIR zu erlassen, die es Wertpapierdienstleistungsunternehmen erlaubt, Details zu Geschäften zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen. Die Maßnahme tritt am 03.01.2018 in Kraft und ist bis zum 01.01.2019 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung gemäß MiFIR zu erlassen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen erlaubt, Geschäfte später zu veröffentlichen. Die Maßnahme tritt am 03.01.2018 in Kraft und ist bis zum 01.01.2019 befristet, mit der Möglichkeit eines Widerrufs durch die BaFin.
Die BaFin plant eine Allgemeinverfügung gemäß MiFIR zu erlassen, die es Wertpapierdienstleistungsunternehmen erlaubt, Details zu Geschäften später zu veröffentlichen. Dies dient dem Ziel der Transparenz, während gleichzeitig die Interessen der Marktteilnehmer berücksichtigt werden. Die Verfügung tritt am 03.01.2018 in Kraft und ist bis zum 01.01.2019 befristet.
Die BaFin plant eine Änderung der FinaRisikoV, um die Meldeanforderungen für Finanzinformationen an europäische Standards anzupassen. Die Einreichungsfristen sollen harmonisiert und die Meldepflichten für Finanzdienstleistungsinstitute erweitert werden.
Die BaFin hat ihre Verwaltungspraxis zur fachlichen Eignung von Geschäftsleitern in Banken und Versicherungsunternehmen angepasst, um den Anforderungen der Digitalisierung besser gerecht zu werden. Künftig können die Anforderungen an praktische Erfahrungen für IT-Spezialisten in der Geschäftsleitung in bestimmten Fällen auf sechs Monate reduziert werden, während die Gesamtverantwortung und Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter weiterhin bestehen bleiben und eine ausreichende Qualifikation des gesamten Leitungsgremiums gefordert wird.
Die BaFin hat in Übereinstimmung mit dem Basel-III-Reformpaket einen Output Floor von 72,5 Prozent für durch interne Modelle bestimmte Eigenkapitalanforderungen festgelegt, um die regulatorische Unsicherheit für Banken zu verringern und die Finanzstabilität zu erhöhen. Die neuen Regelungen, die ab 2022 schrittweise in Kraft treten, stellen eine bedeutende Herausforderung für die Banken dar, bieten jedoch einen Zeitraum von neun Jahren zur Anpassung an die neuen Anforderungen.
Alle Banken, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, auch Basiskonten anzubieten, und die BaFin hat ein Verwaltungsverfahren etabliert, um Verbrauchern bei ungerechtfertigten Ablehnungen von Basiskonten zu helfen. Die Anzahl der Anträge auf Prüfung durch die BaFin ist rückläufig, was darauf hindeutet, dass die Eröffnung eines Basiskontos für Verbraucher mittlerweile weitgehend unkompliziert ist; gleichzeitig wird die Angemessenheit der Entgelte für Basiskonten von der BaFin verstärkt überwacht, um sicherzustellen, dass diese nicht übermäßig hoch sind.
Die Geldmarktfondsverordnung, die am 14. Juni 2017 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, Geldmarktfonds (MMFs) stabiler und weniger anfällig für Runs zu machen, indem sie strenge Liquiditätsanforderungen, Risikomischungs- und Kreditqualitätsvorgaben sowie umfassende Berichtspflichten einführt. Insbesondere werden CNAV MMFs strengen Anforderungen an Liquiditätsreserven und Vermögensqualität unterworfen und müssen transparente Mechanismen zur Handhabung von Liquiditätsengpässen implementieren.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um Positionslimits für Warenderivatekontrakte der Art Italian Power Future (Base) und Italian Power Option (Base) der EEX festzulegen. Das Positionslimit für den Spot-Monat beträgt 26.579.658 MWh und für die anderen Monate 125.074.460 MWh. Die Verfügung tritt am 4. Januar 2018 in Kraft und die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Positionslimit für Warenderivate der Art Spanish Power Future und Spanish Power Option festlegt. Das Positionslimit beträgt 12.814.389 MWh für den Spot-Monat und 14.192.000 MWh für die anderen Monate und tritt am 4. Januar 2018 in Kraft. Die Verfügung dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der Art Phelix Power Future DE/AT (Peak) festlegt. Das Positionslimit beträgt 15.403.476 MWh für den Spot-Monat und 19.600.000 MWh für die anderen Monate und tritt am 4. Januar 2018 in Kraft. Die Verfügung dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungs- und Abwicklungsbedingungen sicherzustellen.
Die BaFin plant, ab dem 3. Januar 2018 Positionslimits für Warenderivate festzusetzen, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Die Allgemeinverfügung legt quantitative Schwellenwerte für maximale Positionen fest und tritt am 4. Januar 2018 in Kraft, mit sofortiger Vollziehung.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um Positionslimits für Warenderivate festzulegen. Das Positionslimit für French Power Futures und Optionen der EEX wurde auf 25.222.306 MWh für den Spot-Monat und 119.518.652 MWh für andere Monate festgelegt, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Die BaFin plant, ein Positionslimit für Warenderivatekontrakte der European Energy Exchange AG festzulegen, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen sicherzustellen. Die Allgemeinverfügung tritt am 4. Januar 2018 in Kraft und wird sofort vollzogen.
Die BaFin plant, ein Positionslimit für den Handel mit Swiss Power Future (Base) Warenderivaten festzulegen, um Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten. Die Allgemeinverfügung tritt am 4. Januar 2018 in Kraft und sieht ein Limit von 3.572.426 MWh für den Spot-Monat und 2.870.000 MWh für andere Monate vor.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um Positionslimits für Warenderivate festzulegen. Das Positionslimit für French Power Future (Peak) Kontrakte der EEX wurde auf 4.378.303 MWh für den Spot-Monat und 1.552.656 MWh für andere Monate festgesetzt. Die Verfügung tritt am 4. Januar 2018 in Kraft und dient dazu, Marktmissbrauch zu verhindern und geordnete Preisbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Der Stresstest der EIOPA hat ergeben, dass europäische Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) mit Leistungszusagen nicht über ausreichende Kapitalanlagen verfügen, um ihre Verpflichtungen zu decken, was potenziell negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben könnte. Die BaFin betont die Notwendigkeit externer Mittel zur Stabilisierung der Pensionskassen und fordert eine frühzeitige Einbeziehung potenzieller Geldgeber, um effektive Lösungen zu finden.
Die BaFin hat einen neuen Fragebogen eingeführt, um das "Search for Yield"-Verhalten deutscher Versicherer zu analysieren, wobei 35 Unternehmen mit einem Kapitalanlagevolumen von etwa 2 Billionen Euro befragt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass Versicherer zwischen 2011 und 2015 moderate Veränderungen in ihren Anlageportfolios vornahmen, insbesondere durch längere Laufzeiten und einen höheren Anteil an Infrastrukturinvestitionen, während für die Zukunft eine geringere Rolle des "Search for Yield" erwartet wird.