Die BaFin hat umfassende Änderungen in der Regulierung von Finanzdienstleistungen angekündigt, insbesondere durch die Einführung erweiterter Vorschriften zur Kostentransparenz, die eine zentrale Zusammenfassung von Kosteninformationen erfordern, sowie durch neue Anforderungen im Rahmen der Product Governance, die eine produktbezogene Perspektive auf den Anlegerschutz einführt. Zudem wurden die Anforderungen an die Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfungen sowie an die Aufzeichnungspflichten für Zuwendungen und die Regulierung von Querverkäufen verschärft, um die Transparenz und den Schutz der Anleger zu erhöhen.
Die neuen MaRisk der BaFin stärken die Unternehmensführung und das Risikomanagement von Banken, indem sie Anforderungen an das interne Check-and-Balance-System, die Datenaggregation und die Risikoberichterstattung erhöhen, insbesondere für systemrelevante Institute. Zudem wird die Entwicklung einer angemessenen Risikokultur gefordert, während klare Vorgaben zur Auslagerung von Prozessen und zur Wahrung der Kontrolle über kritische Funktionen festgelegt werden.
Die neue Verbriefungsverordnung der BaFin zielt darauf ab, die Finanzierungsquellen europäischer Unternehmen zu diversifizieren und die Risikoallokation im Finanzsystem zu verbessern, indem sie einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Verbriefungen schafft und besondere Kriterien für einfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefungen einführt. Zudem werden strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der Anleger, Transparenzregeln und Einschränkungen für Kleinanleger sowie Vorgaben zur Vermeidung von komplexen Wiederverbriefungen festgelegt, um die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen und die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu fördern.
Die BaFin plant, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen von der Verpflichtung befreit, ihren Kunden Kursofferten für illiquide Finanzinstrumente anzubieten. Diese Befreiung wird unter bestimmten Bedingungen gewährt und tritt am 03.01.2018 in Kraft. Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden, um flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können.
Das Rundschreiben der BaFin bietet einen flexiblen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung von Instituten, insbesondere im Bereich des IT-Risikomanagements. Es präzisiert zudem die Anforderungen an die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen gemäß § 25b KWG.
Die BaFin plant, das Rundschreiben 4/2010 MaComp im Hinblick auf die Änderungen durch MiFID II zu überarbeiten. Neue Module wie AT3.1, BT 2, 6, 9, 10 und 12.2 werden eingeführt, um neue inhaltliche Anforderungen zu erfüllen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Stellungnahmen zu den Änderungen können bis zum 30.11.2017 eingereicht werden.
Die BaFin hat festgestellt, dass die Versicherungsbranche im Durchschnitt die Solvabilitätsanforderungen erfüllt, jedoch viele Lebensversicherer Schwierigkeiten haben, die neuen Kapitalanforderungen ohne Übergangsmaßnahmen zu erfüllen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Zinszusatzreserve zu reformieren, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben, während gleichzeitig die Digitalisierung und die damit verbundenen IT- und Cyberrisiken verstärkt in den Fokus der Aufsicht rücken.
Die BaFin hat regulatorische Änderungen eingeführt, die Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung dazu verpflichten, Nachhaltigkeitskriterien (ESG) in ihre Anlageentscheidungen zu integrieren und entsprechende Transparenzpflichten zu erfüllen. Dies umfasst die Offenlegung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren sowie die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und governance-relevanter Aspekte in der Anlagestrategie, um den Risiken des Klimawandels und der Abkehr von fossilen Energieträgern Rechnung zu tragen.
Die BaFin hat klargestellt, dass Initial Coin Offerings (ICOs) in der Regel als Finanzinstrumente gelten und daher eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz benötigen, wenn sie gewerblich angeboten oder vermittelt werden. Zudem müssen Anbieter von ICOs die spezifischen regulatorischen Anforderungen und Prospektpflichten beachten, um den Anlegerschutz zu gewährleisten, da ICOs oft mit hohen Risiken und Betrugsanfälligkeiten verbunden sind.