Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) entwickelt, um die Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Bereich Informationstechnologie zu konkretisieren. Das Ziel des Rundschreibens zu den BAIT ist es, den Instituten einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für das IT-Management und das IT-Risikomanagement vorzugeben, unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips. Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 05.05.2017 eingereicht werden.
Das geplante Gesetz schafft ein zentrales elektronisches Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, und führt einen risikobasierten Ansatz ein, bei dem Verpflichtete ihre Risiken selbst bewerten müssen. Zudem werden die Bußgelder für Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorgaben erheblich erhöht, und die FIU wird umstrukturiert sowie mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet, um die Effizienz bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität zu steigern.
Die BaFin hat die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß §§ 31 ff. WpHG (MaComp) aktualisiert. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Compliance-Funktion, die Risikomanagementprozesse und die Dokumentation von Geschäftsprozessen.
Die BaFin-Regulierungsänderungen umfassen die Einführung eines Produktfreigabeverfahrens für Versicherungsprodukte sowie ein Verbot von Sondervergütungen und Provisionsabgaben, das sowohl Versicherer als auch Vermittler betrifft. Zudem wird die Aufsicht über den Direktvertrieb von Versicherern verstärkt, während die neuen Vorschriften auch die Rolle von Versicherungsberatern stärken, die künftig provisionsunabhängig arbeiten können.