Die Europäische Kommission hat am 20. Januar 2017 eine öffentliche Konsultation zur Kapitalmarktunion gestartet, um Rückmeldungen zu bisherigen Reformmaßnahmen zu erhalten und neue Vorschläge zu integrieren, die den aktuellen politischen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung tragen. Wichtige regulatorische Änderungen umfassen die Überarbeitung der Prospektrichtlinie zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Einführung eines neuen Regimes für Verbriefungen, das Transparenz und Risikomanagement verbessern soll.
Die BaFin hat ihre Allgemeinverfügung vom 20.02.2014 zu Artikel 467 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 widerrufen, da der International Financial Reporting Standard 9 (IFRS 9) auf europäischer Ebene verbindlich erklärt wurde. Dies bedeutet, dass das Wahlrecht gemäß Artikel 467 Absatz 2 CRR erloschen ist und der nationale Rechtsrahmen entsprechend angepasst werden muss.
Die BaFin-Regulierungsänderungen basieren auf Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats (FSB) zur Stärkung der Regulierung im Asset-Management-Sektor, insbesondere zur Verbesserung der Transparenz und Offenlegung von Liquiditätsrisiken sowie zur einheitlichen Berechnung von Leverage. IOSCO wird bis Ende 2018 spezifische Standards entwickeln, um Risiken aus Liquiditätsinkongruenz und Verschuldung zu adressieren und die Aufsichtsbehörden in die Lage zu versetzen, diese Risiken effektiver zu überwachen.
Die BaFin hat eine neue Kontaktadresse für Finanzinstitute eingerichtet, die aufgrund des Brexits ihren Sitz nach Deutschland verlagern möchten, um ihnen klare regulatorische Rahmenbedingungen zu bieten. Die Anforderungen an ausländische Banken, die in Deutschland tätig werden wollen, umfassen die Erfüllung von Solvenz-, Liquiditäts- und Risikomanagementanforderungen, wobei die BaFin betont, dass eine bloße Briefkastenlösung nicht ausreichend ist.
Die BaFin hat einen Entwurf für ein Auslegungsschreiben zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft zur Konsultation veröffentlicht. Der Entwurf befasst sich mit der Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche beider Institutionen, der Vertretungsbefugnis bei Vertragsabschlüssen und der Auslagerung von Tätigkeiten. Stellungnahmen können bis zum 3. März 2017 eingereicht werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Versicherungsmakler in der Regel gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen, wenn sie im Auftrag von Versicherungsunternehmen Schäden regulieren, da dies als Rechtsdienstleistung gilt und nicht zu ihrem Berufsbild gehört. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Compliance der Versicherungsunternehmen, die sicherstellen müssen, dass ihre Zusammenarbeit mit Maklern den gesetzlichen Vorgaben entspricht, um Interessenkonflikte zu vermeiden.