Nachrichten vom November 2016

Relevante Nachrichten

BaFin -Präsident Felix Hufeld veröffentlicht Aufsatz zu Systemrisiken

BaFin-Präsident Felix Hufeld betont in einem neuen Beitrag die Notwendigkeit eines hybriden Ansatzes zur Regulierung systemischer Risiken in der Versicherungswirtschaft, der sowohl direkte als auch indirekte Risiken berücksichtigt. Dies erfordert die Entwicklung spezifischer regulatorischer Rahmenbedingungen und Aufsichtsmaßnahmen, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten, insbesondere für global systemrelevante Versicherer (G-SIIs), während gleichzeitig die Herausforderungen durch kollektives Verhalten und externe Schocks adressiert werden.

16.11.2016Bafin
Konsultation 13/2016 - MaComp

Die BaFin plant, die MaComp zu ändern, um Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu verpflichten, Informationen Dritter klar zu kennzeichnen. Zudem werden Teile des BT 5 aufgehoben, da die Marktmissbrauchsverordnung nun die Begriffsbestimmungen regelt. Stellungnahmen zu den Änderungen können bis zum 14.12.2016 eingereicht werden.

16.11.2016Bafin
Erlaubnispflicht: Laut Urteil keine Umgehung durch Nachbildung eines Kreditinstituts möglich

Die BaFin hat entschieden, dass das Geschäftsmodell eines Unternehmens, das Nachrangdarlehen und Inhaberschuldverschreibungen plant, der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz unterliegt, da die Kombination von Aktiv- und Passivgeschäft den Tatbestand eines Kreditgeschäfts erfüllt. Diese Entscheidung stärkt die regulatorische Praxis zur Verhinderung von Schattenbanken und unterbindet kreative Umgehungsversuche des Erlaubnisvorbehalts.

15.11.2016Bafin
TLAC : BCBS veröffentlicht finalen Standard zu Abzugsvorschriften für Beteiligungen

Die BaFin führt zum 1. Januar 2019 die TLAC-Mindestanforderung ein, die global systemrelevante Banken verpflichtet, ausreichende Verlustabsorptionskapazitäten durch TLAC-Verbindlichkeiten vorzuhalten, um im Abwicklungsfall eine Rekapitalisierung zu ermöglichen. Zudem wird ein TLAC-Holdings-Standard eingeführt, der festlegt, dass Beteiligungen an TLAC-Verbindlichkeiten von anderen Banken vom Ergänzungskapital abgezogen werden müssen, um Ansteckungseffekte im Bankensektor zu vermeiden.

15.11.2016Bafin
Konsultation 10/2016 – Unterlegung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch mit regulatorischen Eigenmitteln

Die BaFin hat einen Entwurf zur Anordnung von Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (ZÄR imAB) vorgelegt, um die Kapitalunterlegung für dieses Risiko zu verbessern. Die Allgemeinverfügung orientiert sich am LSI-SREP und legt fest, dass Institute den Eigenmittelzuschlag für ZÄR imAB berechnen und im COREP-Meldebogen anzeigen müssen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.11.2016 eingereicht werden.

8.11.2016Bafin
Konsultation 11/2016 - KAMaRisk

Die BaFin hat den Entwurf der überarbeiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) zur Konsultation veröffentlicht. Die Änderungen beinhalten Anpassungen an die Vorgaben der AIFM Level 2 Verordnung sowie neue Mindestanforderungen für AIF-KVGen, die Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren. Stellungnahmen können bis zum 23. November 2016 eingereicht werden.

8.11.2016Bafin
Freistellung des E -Geld-Produkts „EDEKA-Gutscheinkarte“ der paybox Bank AG

Die BaFin hat beschlossen, Vertriebspartner der von der paybox Bank AG emittierten "EDEKA-Gutscheinkarte" gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2c GwG von der Verpflichtung zur Identifizierung des Vertragspartners zu befreien, unter der Bedingung, dass das E-Geld-Produkt einen maximalen Betrag von 100 Euro hat und nicht gegen Bargeld eingetauscht werden kann. Werbung für die Freistellung ist nicht erlaubt, und weitere Auflagen können folgen.

3.11.2016Bafin

Irrelevante Nachrichten

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Folgen und deren Vermeidung bei der privaten Krankenversicherung

Die BaFin weist darauf hin, dass die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten in der privaten Krankenversicherung schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für Versicherungsnehmer haben kann, einschließlich der Möglichkeit von Vertragskündigungen oder -anpassungen durch den Versicherer. Um solche Verletzungen zu vermeiden, wird geraten, Gesundheitsfragen im Antragsformular sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da dies entscheidend für die Wahrung des Äquivalenzprinzips zwischen Prämie und Risiko ist.

15.11.2016Bafin