Nachrichten vom Oktober 2016

Relevante Nachrichten

Finanzschlichtung: Konkretisierung gesetzlicher Vorgaben für Schlichtungsstellen

Die FinSV konkretisiert die Anforderungen an private und behördliche Verbraucherschlichtungsstellen, indem sie die Schlichtungsverfahrensverordnungen ersetzt und Vorgaben zur Anerkennung, Organisation, Besetzung und Fristen für die Bearbeitung von Schlichtungsfällen festlegt. Private Schlichtungsstellen müssen vom Bundesamt für Justiz anerkannt werden, während behördliche Schlichtungsstellen, wie die bei der BaFin, ab dem 1. Februar 2017 nach den neuen Regelungen arbeiten müssen.

17.10.2016Bafin
Zwei Jahre SSM : Viel erreicht, noch viel zu tun

Die BaFin zieht eine positive Bilanz nach einem Jahr des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), betont jedoch, dass noch wesentliche Nachbesserungen nötig sind, insbesondere in der Governance und der Entscheidungsfindung. Die Zusammenarbeit zwischen der BaFin, der Deutschen Bundesbank und der EZB hat sich verbessert, aber es besteht weiterhin die Herausforderung, eine einheitliche und effektive Bankenaufsicht zu gewährleisten, während gleichzeitig die Aufsicht über kleinere Institute (LSIs) effizient bleibt.

17.10.2016Bafin

Irrelevante Nachrichten

Lebensversicherung: Das "ewige" Widerspruchsrecht in der Praxis

Die BaFin informiert, dass Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und Ende 2007 Lebensversicherungsverträge nach dem Policenmodell abgeschlossen haben und nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, möglicherweise Anspruch auf einen nachträglichen Widerspruch haben. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für Lebensversicherer, die die Berechtigung der Widersprüche prüfen müssen, während das Bundesgerichtshof-Urteil von 2014 die Rückzahlungsansprüche der Verbraucher und die Bedingungen für eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung konkretisiert hat.

17.10.2016Bafin
Finanzschlichtung: Europäischer Austausch

BaFin-Präsident Felix Hufeld betonte die Bedeutung der Schlichtung für den Verbraucherschutz und das Vertrauen in den Finanzmarkt, wobei er den Unterschied zwischen individueller und kollektiver Schutzrichtung hervorhob. Die europäische Streitbeilegungsrichtlinie (ADR) und das FIN-NET-Netzwerk fördern die außergerichtliche Streitbeilegung und verbessern die Transparenz sowie die Qualitätsstandards in der Schlichtungslandschaft, um Verbrauchern den Zugang zu schnellen und unbürokratischen Lösungen zu erleichtern.

17.10.2016Bafin